
Schadenregulierung keine Nebenleistung der Maklertätigkeit
Mit seiner überraschenden Versteegen-Entscheidung hat der BGH nicht nur das Berufsbild des technischen Maklers abgeschafft. Er stellt auch den Maklerstatus insgesamt in Frage, was kritisch betrachtet werden sollte. Gastbeitrag von Jürgen Evers, Kanzlei Blanke Meier Evers Rechtsanwälte
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