
BGH-Urteil: Berufsunfähigkeit kann nicht „neuer Normalzustand“ sein
Für die Beurteilung der Berufsunfähigkeit (BU) bleibt auch dann die zuletzt in gesunden Tagen ausgeübte Tätigkeit entscheidend, wenn der Versicherte nach erstmaligem Eintritt der BU zunächst eine krankheitsbedingt eingeschränkte Tätigkeit ausübt, so der BGH.
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