
Fehlerhafte Steuererklärung: Versicherungsbeiträge trotzdem abzugsfähig?
Ein Mann verklagte sein Finanzamt, da dieses die als Sonderausgaben abzugsfähigen Beiträge zu einem Basisrentenvertrag in seiner Steuererklärung nicht berücksichtigen wollte. Die Einkommensteuererklärung sei fehlerhaft gewesen. Der Streitfall ging bis vor den Bundesfinanzhof.
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