
BSG-Urteil: „Grundbedürfnis auf Mobilität“ durch Krankenkasse zu gewährleisten – mehr nicht
Bei "Mobilitätsbedürfnissen eines behinderten Menschen, die über das Grundbedürfnis auf Mobilität hinausgehen", könne der Versicherte keine Leistungsübernahme von seiner Krankenkasse erwarten. Auch die Pflegekasse sei nicht leistungspflichtig. Dies entschied das Bundessozialgericht (BSG) in …
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