
Ein Schüler, der während der Pause den Schulhof verlässt und sich verletzt, hat keinen Anspruch auf Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung. Dies hat das Bundessozialgericht in Kassel in einem Urteil (Aktenzeichen B 2 U 20/20 R) bestätigt. Ein volljähriger Gymnasiast war in der Pause in …
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