Justizminister Buschmann erteilt Elementarschaden-Pflichtversicherung eine Absage

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Justizminister Marco Buschmann (FDP)

Zwischen Bund und Ländern gibt es neuen Streit über die Einführung einer Elementarschaden-Pflichtversicherung. Nach Angaben aus Regierungskreisen positionierte sich Justizminister Marco Buschmann (FDP) dagegen. Den GDV dürfte es freuen.

Noch im Sommer seien sich Bund und Länder über die Einführung einer solchen Versicherung als Konsequenz aus der Flutkatastrophe 2021 einig gewesen, sagte Nordrhein-Westfalens Ministerpräsident Hendrik Wüst (CDU) am Donnerstag nach Beratungen der Länder mit Kanzler Olaf Scholz (SPD) in Berlin. Nun aber habe Justizminister Marco Buschmann (FDP) der Pflichtversicherung bei der Bund-Länder-Runde eine Absage erteilt und damit „Verwunderung“ ausgelöst. Das Thema werde nun noch einmal geprüft und im nächsten Jahr erneut beraten.

Sowohl Wüst als auch Niedersachsens Ministerpräsident Stephan Weil (SPD) warnten davor, die Pflichtversicherung noch lange herauszuzögern. „Wir glauben, dass die Pflichtversicherung richtig ist“, sagte Weil, der aktuell Vorsitzender der Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) ist. Naturkatastrophen könnten jeden treffen. Es sei aber nicht richtig, in solchen Fällen immer wieder „riesige Sondertöpfe aus den öffentlichen Haushalten“ zusammenzustellen.

Die Bundesländer hatten sich im Juni für die Pflichtversicherung für Elementarschäden für alle Gebäudebesitzer ausgesprochen. Geplant war, dass der Bund bis Jahresende einen Vorschlag für eine Regelung erarbeitet. Die Flutkatastrophe in Rheinland-Pfalz und NRW hatte gezeigt, dass ein großer Teil der Betroffenen Gebäude nicht ausreichend gegen Naturgefahren versichert hatte.

Nach Angaben aus Regierungskreisen positionierte sich Buschmann jedoch dagegen, Hausbesitzer per Gesetz zum Abschließen einer Versicherung gegen Elementarschäden zu zwingen. „In einer Zeit höchster finanzieller Belastungen privater Haushalte sollten wir von allem die Finger lassen, was Wohnen und Leben in Deutschland noch teurer macht“, warnte Buschmann.

Nicht nur Eigentümern würden noch mehr Kosten aufgebürdet, sondern diese würden zudem „an Mieterinnen und Mieter durchgereicht werden“. Verfassungsrechtlich wäre eine solche Versicherungspflicht wohl möglich, er halte sie jedoch politisch für falsch. Die Länder könnten in dieser Frage – soweit der Bund selbst keine Regelung getroffen habe – auch selbst tätig werden.

Buschmann auf GDV-Linie?

Bereits vor der Sitzung hatte der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft an die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten appelliert, Prävention und Klimafolgenanpassung in den Mittelpunkt ihrer Überlegungen zu stellen. „Sie sind Dreh- und Angelpunkt, damit Schäden durch Naturkatastrophen und damit Versicherungsprämien finanziell nicht aus dem Ruder laufen. Eine singuläre Pflichtversicherung löst das Problem nicht, im Gegenteil, sie verhindert keinen einzigen Schaden“, sagt Jörg Asmussen, Hauptgeschäftsführer des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV), in einer Stellungnahme, die bereits vor der Konferenz vom GDV veröffentlicht wurde.

Die Versicherer würden sich für ein Gesamtkonzept aus Prävention, Klimafolgenanpassung und Versicherung einsetzen. Im Rahmen dessen wolle man alle Wohngebäude schnell und rechtssicher rundum gegen Naturgefahren versichern. Dafür würden bereits geschlossene Gebäudeversicherungen von einem Stichtag an automatisch auf Elementarschutz umgestellt, sofern Kunden nicht widersprächen. Für das Opting-Out-Modell brauche es eine gesetzliche Grundlage, so der GDV.

Neue Verträge schlössen den Schutz ohnehin ein. Teil des Gesamtpakets seien verbindliche Schutzmaßnahmen wie Bauverbote in gefährdeten Gebieten, Pflicht zu überschwemmungsresilienten Baustoffen und Klima-Gefährdungsbeurteilung bei Baugenehmigungen sowie ein Naturgefahrenausweis, der die Schadenanfälligkeit von Gebäuden aufzeige, so der GDV. (dpa-AFX/eigenen Recherche)

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