Paragraf 34f GewO: Fondsnet kooperiert mit Fintac

Der Maklerpool Fondsnet kooperiert mit dem Weiterbildungsdienstleister Fintac, um freien Beratern den Erwerb des nach dem neuen Paragrafen 34f GewO vorgeschriebenen IHK-Sachkundenachweis zu ermöglichen.

§34c GewO
Freien Beratern, die nicht durch ihre berufliche Qualifikation oder ihren ‚Alte Hasen‘-Status bereits über die Sachkundeanforderungen des Paragrafen 34f GewO verfügen, bietet der Maklerpool Fondsnet die entsprechenden Weiterbildungsmaßnahmen an.

Kooperationspartner des Maklerpools ist der Weiterbildungsdienstleister Fintac, der seit 2005 auf die Aus- und Weiterbildung von Finanzberatern spezialisiert ist.

Zu dem Weiterbildungspaket gehören modulare Konzepte, mithilfe derer ein vom Tüv Süd zertifizierter Abschluss erreicht werden kann.
Zudem überzeugte Fintac den Maklerpool mit seinem breiten eLearning-Angebot und der Vielzahl an Branchenspezialisten, die als Dozenten für Fintac tätig sind.

Laut Felix Brem von Fondsnet profitieren die Vertriebspartner bei den speziellen Vorbereitungsseminaren für die einzelnen Module der IHK-Sachkundeprüfung von besonders günstigen Konditionen.

Ganz grundsätzlich sieht Brem der Umsetzung des Paragrafen 34f GewO gelassen entgegen. Zwar kämen damit viele grundlegende Veränderungen auf die freien Vermittler zu, allerdings gäbe es keinen Grund zur Panik.

„Wer schon länger in der Branche unterwegs ist, weiß aus Erfahrung, dass nichts so heiß gegessen wird, wie es gekocht wird. Das zeigt für mich schon der Umstand, dass selbst bei vielen Behörden noch nicht alle Vorbereitungen für die Umstellung auf den Paragrafen 34f GewO abgeschlossen sind. Wir werden unsere Vertriebspartner über aktuelle Entwicklungen aber natürlich immer zeitnah informieren, um sie bei der Vorbereitung auf den Paragrafen 34f GewO bestmöglich zu
unterstützen“. (nl)

Foto: Shutterstock

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