Honorarberatung: Positives Echo auf Gesetzentwurf

Branchenverbände und Fondsgesellschaften haben die Pläne zur gesetzlichen Verankerung der Honorarberatung für Finanzanlagen begrüßt, so der Bundestag in einer Pressemitteilung. Demnach zeigten sich die Teilnehmer der Anhörung am 18. März aufgeschlossen.

Im Rahmen der öffentlichen Anhörung vorm Finanzausschuss nutzten Beraterverbände, Verbände der Fondswirtschaft und Fondsgesellschaften die Möglichkeit, zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Förderung und Regulierung einer Honorarberatung über Finanzinstrumente, Stellung zu nehmen.

So erklärte der Bundesverband deutscher Honorarberater (BVDH) in seiner Stellungnahme: „Angesichts der enormen Vermögensverluste, die Anleger aufgrund falscher Anlageberatung erleiden, aber auch der Folgeschäden für die Branche selbst, ist ein Systemwechsel in der Finanzindustrie zwingend.“

Auch die Bundesinitiative der Honorarberater begrüßte den Gesetzentwurf und schlug eine Ausweitung der auf Wertpapieranlagen beschränkten Honorarberatung auf Versicherungen und andere Finanzdienstleistungen wie Kredite, Finanzierung und Bausparen vor. Ähnlich äußerte sich der Bundesverband Finanz-Planer, der den Gesetzentwurf in seiner Stellungnahme als weiteren Schritt zu einem umfassenden Honorar-Finanzberater bezeichnete, „der zu allen Fragestellungen im Bereich Versicherungen, Kapitalanlagen und Baufinanzierung auf Honorarbasis neutral, sachkundig und im besten Sinne des Kunden berät“.

BVI: Kein Verzicht auf Provisionsberatung

Auch der Fondsverband BVI unterstützte in seiner Stellungnahme den Gesetzentwurf „uneingeschränkt“, wies aber zugleich darauf hin, dass auf die Provisionsberatung nicht verzichtet werden könne. Der VGF Verband Geschlossene Fonds e.V. hält die vorliegenden Regelungen demnach für geeignet, „zusätzlich zu den bestehenden Vertriebsstrukturen in Deutschland einen Mehrwert für Anleger zu schaffen“.

Auch Professor Martin Weber (Universität Mannheim) sieht im Gesetzentwurf einen Schritt in die richtige Richtung, verlangt jedochin seiner Stellungnahme, dass die Kosten der provisionsgestützen Beratung nicht in Prozent, sondern in Euro ausgewiesen werden müssten. Widerstand gab es bei der Anhörung hingegen vom Bundesverband der Vermögensberater.

In keiner Weise nachvollziehen könne man die schon im Gesetzestitel deklarierte „Förderung“ der Honorarberatung. Für eine staatliche Förderung bestehe keine Notwendigkeit. Der Markt solle entscheiden, welche Marktanteile die Honorarberatung habe: „Bislang hat er sich jedoch gegen die Honorarberatung von Verbrauchern entschieden“, so das Fazit der Vermögensberater.

AfW: Faires Nebeneinander der Vergütungsformen

Auch der Bundesverband deutscher Versicherungskaufleute widersprach Forderungen von Honorarberatern nach einer Ausweitung des Entwurfs und begrüßte „die Beibehaltung des Status Quo im Versicherungsvermittlerbereich“. Der AfW – Bundesverband Finanzdienstleistung erklärte, die Honorarberatung führe „nicht zwingend zu einer höheren Beratungsqualität, wie es häufig behauptet wird“. Der Verband warb für ein faires Nebeneinander unterschiedlicher Vergütungsformen.

Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) zeigte sich zufrieden mit dem Gesetzentwurf. Zugleich wies die Organisation darauf hin, dass die Bereitschaft zur Zahlung von Honoraren für Beratungsleistungen gering sei. Im Versicherungsbereich gebe es 254.000 Vermittler, aber nur 260 Berater. Während der DIHK die Fähigkeit der Kammern zur Aufsicht der Berater bejahte, sprach sich die Deutsche Kreditwirtschaft, der Zusammenschluss der Bankenverbände, für eine einheitliche Aufsicht durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) aus.

Der Bundesverband der Verbraucherzentralen (VZBV) forderte einen ganzheitlichen Ansatz der Beratung. Es sei nicht erfolgsversprechend, wenn nur der Kauf von Wertpapieren beraten werde. Der VZBV befürworte ein grundsätzliches Verbot von Provisionen.

Gesetz soll noch vor Sommerpause kommen

Die Bundesregierung geht davon aus, dass das Gesetz noch vor der Sommerpause verabschiedet wird. „Indem wir die Kriterien einer Honorarberatung klar definieren, erschließen wir ein neues Geschäftsfeld. Ich bin davon überzeugt, dass die Honorarberatung in Deutschland zu einem Erfolgsmodell wird“, sagte Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner.

Nach Einschätzung Aigners wird die gesetzliche Regelung zur Honorarberatung dazu beitragen, dass der Wert der Beratung wieder stärker in den Vordergrund rückt. Langfristig werden nur diejenigen Anbieter, Berater und Vermittler den größten Erfolg haben, die konsequent auf die Wünsche der Kunden und deren Interessen eingehen, so Aigner weiter. (jb)

 

Foto: Deutscher Bundestag / Simone M. Neumann

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