Infinus-Prozess: Gründer aus Haft entlassen

Nach knapp drei Jahren ist der wegen Betrugs angeklagte Chef des Finanzkonzerns Infinus aus der Untersuchungshaft entlassen worden. Der Haftbefehl gegen den 54-Jährigen sei außer Vollzug gesetzt worden, sagte ein Sprecher des Landgerichts Dresden am Freitag. Damit sitzt nur noch einer der Angeklagten in U-Haft.

Infinus-Manager-U-Haft
Von den sechs angeklagten Ex-Managern der Infinus-Gruppe sitzt nur noch einer in Untersuchungshaft.

Der Ex-Manager muss strenge Auflagen erfüllen: Unter anderem muss er sich jeden Tag bei der Polizei melden, er darf Sachsen nicht verlassen und keinen Kontakt zu seinen Mitangeklagten aufnehmen. Sollte er erkranken und eine Verhandlungsunfähigkeit geltend machen, muss dies durch einen Amtsarzt bestätigt werden; und ihm wurde aufgegeben, seine eigenen Ärzte von der Schweigepflicht zu entbinden. Für den 54-Jährigen wurde eine Kaution gezahlt.

 Nur noch ein Angeklagter in Haft

Insgesamt sind sechs Ex-Manager vor dem Landgericht Dresden angeklagt. Die Staatsanwaltschaft wirft ihnen vor, mit Infinus ein Schneeballsystem betrieben zu haben. Von den Angeklagten sitzt nach Angaben des Landgerichts nur noch einer in U-Haft. Auch der Haftbefehl gegen den 55-Jährigen soll außer Vollzug gesetzt werden. Allerdings wurde die dafür geforderte, sechsstellige Kaution noch nicht aufgebracht.

Der Prozess vor dem Landgericht Dresden läuft seit November 2015. Verhandelt wird wegen Bandenbetrugs im besonders schweren Fall und Kapitalanlagebetrugs. Dabei geht es um das Geld von rund 22.000 Anlegern und ein Volumen von 312 Millionen Euro. (dpa-AFX)

Foto: Shutterstock

Weitere Artikel
Abonnieren
Benachrichtige mich bei
0 Comments
Inline Feedbacks
View all comments