Beratungsdokumentation: AK Beratungsprozesse veröffentlicht neue Leitfäden

Der Arbeitskreis (AK) Beratungsprozesse hat neue kostenlose Praxishilfen für die Dokumentation in der Versicherungsvermittlung veröffentlicht. In ihnen werden sechs Leitsätze zur Beratungsdokumentation umgesetzt.

Beratungsdokumentation
AK beratungsprozesse: „Gute Dokumentation ist kein Selbstzweck, sondern ein Arbeitsinstrument in der Beratung.“

„Die Beratungsdokumentation wird meist nur unter juristischen Aspekten betrachtet. Es war höchste Zeit, dass die Branche dem etwas für die Praxis entgegenstellt“, erläutert Marco Habschick, Leiter der Expertengruppe Dokumentationspraxis beim AK Beratungsprozesse. „Eine gut gemachte Dokumentation nutzt schließlich allen Beteiligten – niemand kann ernsthaft dagegen sein.“

Die neuen Praxishilfen sollen Vermittlern helfen, das oft als lästig und unbequem empfundene Thema für sich zu erschließen. Sie stehen auf der Website des AK zum kostenlosen Download zur Verfügung. Juristen von Versicherungsunternehmen und Vermittlerverbänden sowie Praktiker arbeiteten gemeinsam an den Praxishilfen.

Inhaltlich werden sechs Leitsätze zur Beratungsdokumentation umgesetzt:

1- Gute Dokumentation ist kein Selbstzweck, sondern ein Arbeitsinstrument in der Beratung.

2- Gute Dokumentation ist kein nachgelagerter Prozess, sondern begleitet den Beratungsvorgang. Sie erfordert keinen hohen Mehraufwand.

3- Gute Dokumentation setzt einen systematischen Beratungsprozess voraus.

4- Gute Dokumentation ist modular. Sie enthält eine prägnante Beschreibung der Beratung. Beratungsmaterialien zu Auftragsklärung und Risikoanalyse können Bestandteil der Dokumentation werden.

5- Gute Dokumentation darf frühere Dokumentationen oder sonstige Dokumente einbeziehen.

6- Gute Dokumentation ist in leicht verständlicher Kundensprache verfasst.

Die Praxishilfen bestehen aus zwei Teilen: Eine Gliederung im Word-Format soll eine schlüssige Struktur liefern. Die „Erläuterungen zur Beratungsdokumentation“ sollen als Orientierung und Checkliste für die einzelnen Abschnitte dienen. (jb)

Foto: Shutterstock

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