BGH stärkt Rechte privater Bauherren

Die Verwendung bestimmter Klauseln der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB/B) gegenüber Verbrauchern erfordert eine Einzelfallkontrolle. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in einem aktuellen Urteil entschieden und damit die Privilegierung der VOB/B gegenüber privaten Bauherren aufgehoben.

Bislang konnten einzelne Klauseln nicht nach den Vorschriften des Bundesgesetzbuchs (BGB) überprüft werden, wenn sie vertraglich als Ganzes vereinbart wurden. Gegen diese Praxis hatte die Verbraucherzentrale Bundesverband geklagt. Das Kammergericht Berlin muss nun im Einzelfall über die Rechtmäßigkeit der angemahnten Klauseln entscheiden (Az.: VII ZR 55/07). (hb)

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