Schwäbisch-Hall-Chef verteidigt Kündigung von Bausparverträgen

Die Bausparkasse Schwäbisch Hall hält angesichts niedriger Zinsen an der Kündigung zahlreicher alter Verträge fest. Wer die Zuteilung aus Bausparverträgen über Jahre hinweg ablehne, ist nach Ansicht des Vorstandschefs auch nicht mehr daran interessiert.

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Schwäbisch Hall verteidigt die Kündigung von Bausparverträgen, wenn über einen langen Zeitraum keine Zuteilung bezogen wurde.

„Das machen wir schon aus Gründen der Gleichbehandlung der Bausparer“, sagte Vorstandschef Reinhard Klein der „Welt am Sonntag“. Was möglich und zulässig sei, werde man nutzen müssen. Allerdings seien die Verträge, die gekündigt würden, im Schnitt 22 Jahre alt.

„Es macht sicherlich keine Freude, Verträge zu kündigen. Aber man kann auch sagen: Nach 15 bis 20 Jahren kann ein Vertrag auch enden“, betonte Klein. Wer die Zuteilung so lange ablehne, sei vermutlich nicht mehr interessiert, das Darlehen in Anspruch zu nehmen. „Aber gerade das ist der Zweck des Bausparens.“

Die hohen Guthabenzinsen der Verträge aus den 1990er-Jahren sind für die Branche in den heutigen Niedrigzins-Zeiten eine Belastung. Die große Kündigungswelle begann 2015, als 200.000 Altverträge aufgelöst wurden. Trotz allem rechnet Klein damit, dass bei Schwäbisch Hall auch in diesem Jahr neue Verträge mit einer Bausparsumme von rund 30 Milliarden Euro abgeschlossen werden. (dpa-AFX)

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