Urteile für und gegen BAC

Seit Jahresbeginn hat das Landgericht Berlin mehrere Klagen von Anlegern gegen die Geschäftsführung der Life Trust (LT) Fonds wegen der Vorlage fehlerhafter und unvollständiger Prospekte bei der Vermittlung der LT-Beteiligungen abgewiesen. Die Entscheidungen sind noch nicht rechtskräftig.

Die Urteile des Landgerichts Berlin sind noch nicht rechtskräftig.

Die Kläger hatten Beteiligungen an den Fonds Life Trust 6, Life Trust 11 und Life Trust 14 gezeichnet. Das Landgericht Berlin begründete seine Urteile damit, dass nicht festgestellt werden könne, dass den Klägern aufgrund der Prospekte Schadensersatzansprüche zustünden. Insbesondere sei eine Haftung der Gründer von Berlin Atlantic Capital (BAC) wegen Prospektbetrugs zu verneinen.

Auch eine Haftung der Beklagten nach den Grundsätzen der Prospekthaftung sei nicht gegeben. Den Klägern stehen nach Auffassung des Landgerichts demnach keine Ansprüche aus einer Verletzung von Beratungspflichten oder aus Prospekthaftung gegen die BAC und deren Gründer zu (Az.: 2 O 275/13; 2 O 255/13; 21 O 143/13; 2 O 268/13; 2 O 149/13; 2 O 288/13).

Zwei Urteile zugunsten der Anleger

Unabhängig davon hat die zweite Kammer des Landgerichts Berlin in zwei Entscheidungen zugunsten der Kläger entschieden, die ebenfalls auf eine Haftung aufgrund eines fehlerhaften bzw. unvollständigen Prospekts für den LT-Fonds 14 geklagt hatten (Az.: 2 O 336/12 und 2 O 346/12).

„Diese Urteile stehen allerdings im grundlegenden Gegensatz zu den Ausführungen des Gerichts in den mündlichen Verhandlungen“, so BAC-Gründer Franz-Philippe Przybyl. „Wir haben natürlich umgehend Berufung hiergegen eingelegt, da diese Urteile aus unserer Sicht unhaltbar sind. Wir gehen davon aus, dass auch diese Verfahren schließlich zu unseren Gunsten entschieden werden“. (kb)

Foto: Shutterstock

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