Versicherungsvermittlung durch Tchibo war illegal

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit seinem heutigen Urteil (Az.: I ZR 7/13) bestätigt, dass die Versicherungsvermittlung der Tchibo Direct nicht rechtskonform war. Der BGH stimmt damit dem Urteil des OLG Hamburg zu.

Kläger war der Wettbewerbsverein Wirtschaft im Wettbewerb e.V. (WiW), der von seinen Mitgliedern, dem Brancheninformationsdienst „versicherungstip“ des „markt intern“-Verlages und dem AfW – Bundesverband Finanzdienstleistung e.V. (AfW) eingeschaltet wurde.

Grund der Klage war die Tchibo-Homepage, auf der bis Januar 2011 neben klassischen Versicherungen auch Finanzprodukte per Mausklick offeriert wurden, ohne dass hierfür eine gesetzliche Genehmigung vorlag. Bereits im Januar 2011 hatte Tchibo sich aus der Versicherungsvermittlung zurückgezogen.

Tchibo war mehr als Tippgeber

Entscheidend im Rechtsstreit war die Frage, ob Tchibo nur als sogenannter Tippgeber zu betrachten und damit von einer Genehmigungspflicht befreit sei oder ob eine Versicherungsvermittlung stattfand. Der BGH hat jetzt die Auffassung des Oberlandesgerichts (OLG) Hamburg bestätigt, der zufolge die Tchibo-Aktivitäten für einen reinen Tippgeber zu weit gingen, da nicht nur Kontaktdetails weitergegeben, sondern dem Kunden die Möglichkeit zu einem Online-Abschluss für konkrete Produkte offeriert wurden.

„Von diesem Urteil profitieren zum einen die Endverbraucher, da Unternehmen, die Versicherungen vermitteln, nun keine Möglichkeit mehr haben, sich mit Hinweis auf eine „Tippgebereigenschaft“ vor einer Police für Vermögensschäden wie auch einem Sachkundenachweis zu drücken“, kommentiert WiW-Geschäftsführerin Dr. Viola Huber. Gleichzeitig trage die Entscheidung zur Fairness im Wettbewerb bei.

Kläger begrüßen BGH-Entscheidung

„Der Gesetzgeber hat eindeutig bestimmt, dass die Vermittlung von Versicherungen an klare Vorgaben geknüpft ist: eine Qualifikation des Vermittlers, eine Dokumentation des obligatorischen Beratungsgesprächs, Informationspflichten, den Abschluss einer Versicherung gegen Vermögensschäden des Kunden und an eine Registrierung“, erläutert Rechtsanwalt Norman Wirth, geschäftsführender Vorstand des AfW.

„Diese Vorgaben des Gesetzgebers schienen weder die Aufsichtsbehörden noch Tchibo und die Partnerversicherung Asstel für relevant zu halten. Es ist eine gute Nachricht für alle kundenorientiert arbeitenden Versicherungsvermittler und die Verbraucher“, so Wirth weiter. (jb)

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