Barmenia überarbeitet Privathaftpflichtversicherung

Der Versicherer Barmenia hat seine Privathaftpflichtversicherung überarbeitet. In allen drei Tarif-Varianten Premium-Schutz, Top-Schutz und Basis-Schutz habe man die Versicherungsbedingungen deutlich verbessert und die Leistungen ausgeweitet, teilt das Unternehmen mit. Bestandskunden profitierten zudem über eine Innovationsklausel von kostenlosen Verbesserungen im Vertrag.

Laut Barmenia warten die überarbeiteten Privathaftplicht-Tarife unter anderem mit deutlich verbesserten Versicherungsbedingungen auf.

In der Variante Premium-Schutz verspricht die Barmenia ihren Kunden, auch für Schäden aufzukommen, die nach den eigenen Bedingungen eigentlich nicht versichert sind, jedoch von anderen Versicherern in Deutschland, mit wenigen Ausnahmen, übernommen würden.

Premium-Leistungen erweitert

Als weitere Premium-Leistungen nennt die Barmenia beispielsweise die Erweiterungen bei mitversicherten Personen, auf alle – auch verheiratete – Familienangehörigen wie Kinder, Eltern, Geschwister, die im Haushalt des Versicherungsnehmers leben, die Mitversicherung der Kinder auch während einer Zweit- und Drittausbildung, der Ausgleich des Kfz-Rabattes nach einem Schaden mit einem privat geliehenen Kfz, die Übernahme von Betankungsschäden an geliehenen oder gemieteten Kfz oder die Übernahme von Schäden, die an den Kfz unbeteiligter Dritter beim Be- und Entladen verursacht werden.

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Beim Top-Schutz gab es eine Erweiterung des Einschlusses von Schäden durch deliktunfähige Kinder auch auf deliktunfähige Erwachsene. Mitversichert ist demnach auch der Gebrauch von Kitesportgeräten – einschließlich Kitebuggys – mit einer Leinenlänge von bis zu 30 Metern sowie von Strand-, Land- und Eisseglern.

Angehoben habe man zudem die Versicherungssumme für Mietsachschäden an mobilen Einrichtungsgegenständen in Hotels, Pensionen, Ferienwohnungen und -häusern – von 5.000 auf nunmehr 10.000 Euro. Zudem entfalle künftig die Selbstbeteiligung für Schäden durch stationäre Photovoltaikanlagen.

Höhere Versicherungssumme im Basis-Schutz

Im Basis-Schutz wurden die Pauschal-Versicherungssumme von drei auf fünf Millionen Euro erhöht. Zudem ist auch dort der Forderungsausfallschutzes ab einer Mindestschadenhöhe von 5.000 Euro mit eingeschlossen. Schäden, die deliktunfähige Kinder und Erwachsene verursacht haben, sind bis 3.000 Euro mitversichert – die Selbstbeteiligung liegt hierbei bei 150 Euro. (lk)

Foto: Shutterstock

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