Wiederanlage: Versicherer setzen auf Pflegeprodukte

In der Lebensphase 50plus kommt bei Kunden von Lebens- und Rentenversicherungen langsam Vorfreude auf die Auszahlung Anfang bis Mitte 60 auf. Bei Kapitalabfindung stellt sich jedoch die Frage: Was wird aus der Wiederanlage des Geldes?

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Wohin mit dem Geld? Allein die Assekuranz zahlt täglich rund 110 Millionen Euro an Kunden auslaufender Lebensversicherungen in Deutschland aus.

Im Niedrigzinsumfeld gleichen Festgeld und Sparbuch einer Geldvernichtung. An gescheiten Lösungen mangelt es Banken und Versicherern, obwohl es ein Milliardengeschäft sein könnte, denn allein die Assekuranz zahlt täglich rund 110 Millionen Euro an Kunden auslaufender Lebensversicherungen in Deutschland aus.

Versicherer: Eine Wiederanlagequote von 25 Prozent sollte Ziel sein

„Eine Wiederanlagequote von 25 Prozent ist für jeden guten Versicherer realistisch und erstrebenswert“, sagt Dr. Dirk Schmidt-Gallas, Partner der Strategieberatung Simon-Kucher & Partners. Es mangelt jedoch an renditeträchtigen Produkten mit hoher Sicherheit. Bisher bieten viele Versicherer für die Anlage von Kapitalauszahlungen oder auch von Erbschaften im Prinzip nur eine Rentenversicherung gegen Einmalbeitrag an, die zumeist in zwei Tarifen möglich ist: als Sofortrente oder als aufgeschobene Rente. Unterschiede gibt es dann noch bei den Garantien und der Kapitalanlage, primär also mit klassischer Garantie oder mit Fonds unterlegt.

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Einen interessanten Ansatz verfolgt die Swiss Life mit ihrem „Pflege- & Vermögensschutz“, der seit 2012 auf dem Markt ist. „Weitgehend unbekannt ist dabei der Aspekt, mit einem Einmalbeitrag die ausgezahlte Lebensversicherung sinnvoll wieder anzulegen und sich gleichzeitig gegen die finanziellen Folgen von Pflegebedürftigkeit abzusichern, trotzdem jederzeit Geld entnehmen zu können und den Großteil der Beiträge zurückzuerhalten, wenn der Pflegefall nicht eintritt“, umreißt Thomas A. Fornol das Konzept.

Hintergrund: „Pflege- & Vermögensschutz“ zahlt nicht nur im Pflegefall lebenslänglich eine frei verfügbare Rente aus, sondern bietet auch eine Geld-zurück-Garantie: Dank der Entnahme-Option hat der Kunde, solange der Pflegefall noch nicht eingetreten ist, jederzeit Zugriff auf sein Vermögen. Und mit der Todesfallleistung ist das Vermögen für die Hinterbliebenen ebenfalls geschützt – wahlweise 75 oder 90 Prozent der eingezahlten Beiträge (plus Überschüsse). Wichtig für die Erben: „Sollte der Verstorbene bereits Leistungen aus der Pflegerente bezogen haben, verringert sich die Rückzahlung entsprechend“, so Fornol.

„Fokus eindeutig bei Pflegeprodukten“

Wie es um die Wiederanlage tatsächlich bestellt ist, weiß Detlef Schmidt, Inhaber der SMC Schmidt Management Consulting AG, Zürich. Die meisten Gesellschaften bieten zunächst nur schwach verzinste Parkkonten an. Laut Schmidt planen 50 Prozent der von ihm befragten Versicherer zusätzliche Wiederanlagprodukte, wobei „der Fokus eindeutig bei Pflegeprodukten liegt“. Die mageren Renditen klassischer Rentenversicherungen in Verbindung mit den Risikoaufschlägen bei der Kalkulation der Lebenserwartung führen zu unattraktiven Leistungen für Sofortrenten. Ohne „Investmentmotor“ ist dieses Problem nicht lösbar, so Schmidt.

Autor Detlef Pohl ist freier Journalist und Altersvorsorgespezialist aus Berlin.

Foto: Shutterstock

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