„Keine ausgedehnte Wartezeit zugunsten reduzierter Risikoprüfung“

Experten gehen für das Jahr 2050 von drei Millionen Demenzerkrankten aus. Inwieweit ist dieses existenzielle Risiko im Pflegepaket der LV 1871 berücksichtigt?

Bei der Entwicklung des Pflegepakets haben wir diesem Trend Rechnung getragen. Für die Definition von Pflegebedürftigkeit berücksichtigen wir sowohl Einschränkung bei körperlichen Grundfähigkeiten als auch Demenz.Pflegebedürftigkeit liegt nach unserer Definition zum einen vor bei mittelschwerer oder schwerer Demenz. Zum anderen sprechen wir im Pflegepaket von Pflegebedürftigkeit, wenn Einschränkungen in minimal drei körperlichen Grundfertigkeiten (Aktivitäten des täglichen Lebens, ADL) gegeben sind. Die volle Leistung der Pflegerente sowohl während der Versicherungsdauer der Golden BU als auch im Rahmen der Anschluss-Pflegerentenversicherung bereits bei drei ADL ist ein Alleinstellungsmerkmal unserer Vorsorgelösung. So haben wir es geschafft, ein leistungsstarkes und bedarfsgerechtes Produkt zu entwickeln.

Halten Sie es für denkbar, dass Ihr Haus in Zukunft ein eigenständiges Pflege-Produkt auf den Markt bringt?

Aktuell arbeiten wir an mehreren Weiterentwicklungen, um dem wachsenden Kundenbedarf zu begegnen. Ein eigenständiges Pflegeprodukt mit Gesundheitsfragen gehört auch dazu.

[article_line type=“most_read“ cat=“Versicherungen“]

Das Thema Gesundheitsfragen im Zusammenhang mit Biometrie-Policen wird in der Vermittlerschaft kontrovers diskutiert. Inwieweit halten Sie einen Verzicht oder zumindest eine Reduzierung von Gesundheitsfragen für praktikabel, wenn im Gegenzug die Wartezeiten heraufgesetzt werden?

Die Gesundheitsfragen sind essentiell, um das Versicherungsrisiko und damit den Preis für eine bedarfsgerechte Leistung einzuschätzen. Durch ausgedehnte Wartezeiten zugunsten einer reduzierten Risikoprüfung wird der Absicherungsschutz verfehlt. Denn während der Wartezeit besteht nur eingeschränkter Schutz. Eine Leistung bekäme der Kunde nur bei Eintritt der Berufsunfähigkeit durch Unfall. Das ist aus unserer Sicht nicht im Interesse der Kunden.

Eine reduzierte Risikoprüfung macht für uns aber beispielsweise Sinn, wenn der Arbeitgeber in einem mittelständischen Betrieb für alle Arbeitnehmer eine betriebliche Altersvorsorgelösung anbietet. Bei Vorsorgelösungen ohne Gesundheitsfragen, aber mit Wartezeit muss das Risiko überschaubar bleiben. Daher bieten wir eine solche Möglichkeit nur im Rahmen einer reinen BU-Beitragsbefreiung an. Auch die Absicherungshöhe ist dabei beschränkt.

Lesen Sie hier den ersten Teil des Interviews mit Klaus Math.

Interview: Lorenz Klein

Foto: LV 1871

1 2Startseite
Weitere Artikel
Abonnieren
Benachrichtige mich bei
0 Comments
Inline Feedbacks
View all comments