Klimawandel: Hausbesitzer fürchten Wetterkapriolen

Allerdings reichen diese beiden Policen zum Schutz der eigenen vier Wände in einigen Fällen nicht aus: „Wohngebäude- und Hausratversicherung schützen Gebäude und Inventar zwar vor Schäden durch Feuer oder Sturm, Überschwemmungen oder Rückstau, die zu vollgelaufenen Kellern führen, sind allerdings weder von der Hausrat-, noch von der Wohngebäudeversicherung gedeckt“, erklärt Gothaer Expertin Petra Schindler.

Um sich vor Schäden dieser Art sowie anderen Naturgefahren wie Hochwasser, Hagel, Erdrutsch oder Schneedruck zu schützen, rät Schindler Hausbesitzern dringend zum Abschluss einer zusätzlichen Elementarschadenversicherung. „Nur dann übernimmt die Versicherung die Kosten für eventuell nötige Instandsetzungen am Wohngebäude oder leistet den Wiederbeschaffungswert bei Schäden am Inventar.“

Seite 3: Elementare Gefahren kaum abgesichert

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