Neue KV-Rechengrößen 2019: Universa bringt Beratungshilfe

2019 werden die Beitragsbemessungs- und Versicherungpflichtgrenze in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) deutlich erhöht. Das hat die Bundesregierung mit der Verordnung über die Sozialversicherungsrechengrößen 2019 beschlossen. Die Folge: Die Beiträge für viele gesetzlich Versicherte dürften steigen. Der neuerliche Anstieg macht zudem den Wechsel in die private Krankenversicherung schwerer.

Wechsel in die PKV wird schwerer

Mit der Verordnung steigt gleichzeitig die Versicherungspflichtgrenze von 59.400 Euro auf 60.750 Euro pro Jahr. Erst ab diesem Einkommen haben Arbeitnehmer die Möglichkeit, sich privat zu versichern. Wer weniger verdient ist versicherungspflichtig in der GKV – das heißt, er muss zwangsweise dort versichert bleiben. Davon gibt es nur wenige Ausnahmen. Der Zugang zur privaten Krankenversicherung wird durch die Rechtsverordnung erneut eingeschränkt.

 

Seite 3: Befreiung von der Versicherungspflicht

 

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