Im Rahmen der heutigen Anhörung des Finanzausschusses zum Gesetz zur Beschränkung der Verlustverrechnung bei Steuerstundungsmodellen wollen Vertreter der Beteiligungsbranche verschiedene Verbesserungsvorschläge vortragen. Der Verband Geschlossene Fonds (VGF) etwa regt an, die Verlustzuweisungen auf lediglich 50 Prozent der Einlage des Anlegers zu beschränken.
?Die daraus resultierende effektive Kapitalbindung schließt aus, dass steuerliche Motive für die Investitionsentscheidung maßgeblich sind?, schreibt der VGF, der auf der in Berlin stattfindenden Sitzung durch Friedrich Wilhelm Patt vom Emissionshaus Hannover Leasing, Haar bei München, vertreten wird, in einer Mitteilung.
„Ergänzend weisen wir darauf hin, dass statt einer Nichtaufgriffsgrenze auch eine Mindestrendite vor Steuern von fünf bis sechs Prozent gefordert werden könnte?, so der VGF weiter. ?Dies hätte zunächst den Vorteil, dass man den Paragrafen 15b EStG nicht wie eine Verbotsnorm ausgestalten müsste.?
Hinsichtlich der Stichtagsregelung appelliert der VGF an den Gesetzgeber, sich auf den bewährten parlamentarischen Gebrauch zu besinnen und den Vertrauensschutz erst mit der dritten Lesung des Gesetzentwurfs im Bundestag, am 15. oder 16. Dezember also, entfallen zu lassen.
Die Fristenregelung der geplanten Einschnitte ist auch ein zentrales Thema für den Verband Deutscher Medienfonds, vertreten durch seinen Sprecher Michael Oehme. Der Verband tritt dafür ein, eine Übergangsregelung bis zum 31. Dezember 2005 zu treffen, während derer bereits im Vertrieb befindliche Fonds ausplatziert werden können.
Weitere Forderung des Medienfondsverbandes: Die steuerlichen Abschreibungsmöglichkeiten für Filmfonds sollten der Höhe nach wie gehabt bestehen bleiben, jedoch an eine Verwendung der Gelder für Produktionen in Deutschland geknüpft werden (?German Spend?).
Hintergrund: Mit dem ?Gesetz zur Beschränkung der Verlustverrechnung im Zusammenhang mit Steuerstundungsmodellen? soll der Paragraf 15b ins Einkommenssteuergesetz eingeführt werden. Dessen Inhalt: Verlustzuweisungen von mehr als zehn Prozent können nur noch mit Einkünften aus der gleichen Quelle verrechnet werden. Eine Verrechnung mit anderen Einkünften, die bisher genutzt wurde, um die Einkommensteuerverpflichtungen erheblich zu reduzieren, wird mit dem 15b nicht mehr möglich sein.
Die heutige Anhörung des Finanzausschusses ist öffentlich und findet von 11.30 bis 14 Uhr im Marie-Elisabeth-Lüders-Haus in Berlin statt. Insgesamt sind 20 Sachverständige geladen, darunter neben Patt und Oehme auch Gerhard Krane, Chef des Solarzellenherstellers und (über die Tochtergesellschaft Voltwerk) Solarfondsemittenten Conergy, Hamburg, sowie Hans-Joachim Beck, Vorsitzender Richter am Finanzgericht Berlin.