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Aktionärsrechte unter Druck: Warum hybride Modelle nötig sind

Robert Peres
Foto: Daniel Biskup
Robert Peres

Die virtuelle Hauptversammlung gilt als moderner Standard. Doch für viele Aktionäre schränkt sie Mitsprache und Transparenz ein. Warum das digitale Format zunehmend in die Kritik gerät und welche Lösung sich abzeichnet. Gastbeitrag von Robert Peres, Initiative Minderheitsaktionäre

Die virtuelle Hauptversammlung (HV) hat sich vom pandemiebedingten Notbehelf zu einem festen Bestandteil der Corporate-Governance-Praxis entwickelt. Was von vielen Unternehmen auch in der bereits laufenden HV-Saison 2026 immer noch als Fortschritt verkauft wird, verdient jedoch eine deutlich kritischere Betrachtung. Denn die Verlagerung ins Digitale hat nicht nur Abläufe verändert, sondern auch das Machtgefüge zwischen Vorstand und Aktionären verschoben – und zwar deutlich zulasten der Anteilseigner.

Besonders klar wird dies bei den Rede- und Antragsrechten. Während Aktionäre in Präsenzveranstaltungen spontan das Wort ergreifen, nachhaken oder auf neue Argumente reagieren konnten, ist die virtuelle Hauptversammlung von starren Fristen und vorab einzureichenden Fragen geprägt. Der Dialog wird dadurch entkernt und verliert seine eigentliche Funktion als lebendiger Austausch. Wer erst im Laufe der Versammlung erkennt, dass eine Antwort ausweichend oder unvollständig ist, hat im virtuellen Format kaum noch Möglichkeiten zur direkten Replik. Das Ergebnis ist eine Kommunikationsstruktur, die eher an ein kontrolliertes Q&A erinnert als an eine echte Aussprache. Das Ganze hat sich zu einer Art „Vorstands-TV“ entwickelt, bei dem aktives Nachhaken durch die Anteilseigner seitens der Unternehmen bewusst ausgebremst wird.


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Gerade für Minderheitsaktionäre ist diese Entwicklung äußerst problematisch. Sie verfügen ohnehin nur über begrenzte Einflussmöglichkeiten und sind auf Transparenz sowie die faire Chance angewiesen, kritische Punkte öffentlich anzusprechen. Wenn jedoch Fragen vorab eingereicht werden müssen und das Management im stillen Kämmerlein darüber entscheidet, welche davon wie und in welcher Tiefe beantwortet werden, entsteht ein erhebliches Ungleichgewicht. Die Gefahr einer selektiven Beantwortung ist real, selbst wenn sie formalrechtlich eingehegt sein mag. In der Praxis bleibt ein schaler Beigeschmack: Wer kontrolliert hier eigentlich wen?

Hinzu kommt ein weiterer Aspekt, der oft unterschätzt wird: die fehlende Dynamik. Präsenz-Hauptversammlungen leben von der Atmosphäre, von Wortmeldungen und auch von der Möglichkeit, Stimmungen im Raum wahrzunehmen. All das entfällt im virtuellen Format. Die Veranstaltung wird zu einer einseitig gesteuerten Inszenierung, in der kritische Stimmen zwar formal zugelassen, faktisch aber marginalisiert werden. Dass nicht wenige Unternehmen diese Entwicklung durchaus begrüßen, liegt auf der Hand. Der unbequeme direkte Dialog mit kritischen Aktionären wird schließlich auf ein Minimum reduziert.

Private Anleger geraten schnell ins Hintertreffen

Auch technisch-organisatorische Hürden dürfen nicht ignoriert werden. Nicht jeder Aktionär ist gleichermaßen digital affin oder verfügt über die notwendige Infrastruktur, um sich aktiv zu beteiligen. Während institutionelle Investoren meist gut ausgestattet sind, geraten private Anleger schnell ins Hintertreffen. Die viel beschworene „Demokratisierung“ durch digitale Formate entpuppt sich damit in Teilen als Illusion. Genau genommen entwickelt sie sich sogar zur Farce.

Besonders kritisch zu bewerten ist zudem die Verschiebung von Macht hin zur Verwaltung. Wenn Fristen für Fragen und Anträge eng gesetzt sind und die Ausübung von Rechten an technische Prozesse gekoppelt wird – die mitunter nicht funktionieren, da Bildschirme während Übertragungen plötzlich minutenlang schwarz bleiben –, steigt die Abhängigkeit der Aktionäre von der ordnungsgemäßen Organisation durch das Unternehmen. Fehler oder Unklarheiten gehen dabei regelmäßig zulasten der Anteilseigner. Der Grundsatz der Gleichbehandlung gerät so faktisch stark unter Druck.

Echtes hybrides Format liegt als Lösung parat

All diese Punkte führen zu einer ebenso unbequemen wie ernüchternden Erkenntnis: Die virtuelle Hauptversammlung ist kein neutraler Fortschritt, sondern ein Format mit klaren Gewinnern und Verlierern. Zu den Gewinnern zählen in erster Linie die Unternehmen selbst, die ihre Veranstaltungen effizienter, planbarer und vor allem erheblich kontrollierbarer gegenüber unangenehmen Verläufen und Überraschungen gestalten können. Zu den Verlierern gehören jene Aktionäre, die auf echte Mitsprache angewiesen sind.

Dabei liegt eine für alle Beteiligten zielführende und sinnvolle Lösung eigentlich auf der Hand: Ein echtes hybrides Format – für das Vereins- und Genossenschaftsrecht ist diese Möglichkeit bereits seit Jahren vom Gesetzgeber geschaffen worden – könnte die Vorteile beider Welten verbinden. Es würde Aktionären die Wahl lassen, ob sie physisch teilnehmen oder sich digital zuschalten möchten, ohne dabei ihre Rechte einzubüßen. Entscheidend ist jedoch, dass digitale Teilnehmer dieselben Möglichkeiten zur spontanen Wortmeldung und zur Interaktion erhalten wie vor Ort anwesende Aktionäre. Nur so kann verhindert werden, dass das Digitale zur zweiten Klasse der Mitbestimmung wird.

Fazit und Ausblick

Die Zukunft der Hauptversammlung darf nicht allein von Effizienzüberlegungen geprägt sein. Wenn Unternehmen das Vertrauen ihrer Investoren tatsächlich ernst nehmen wollen, müssen sie auch dauerhaft Formate schaffen, die echte Teilhabe ermöglichen – und nicht nur simulieren. Das hybride Modell ist dabei kein Kompromiss, sondern der notwendige Goldstandard. Wer weiterhin auf rein virtuelle Hauptversammlungen setzt und dabei den direkten Dialog scheut oder sogar gezielt unterbindet, sendet ein klares Signal: Transparenz ist willkommen – aber nur, solange sie kontrollierbar bleibt. Genau hier sollte die öffentliche Debatte ansetzen.

Robert Peres ist Rechtsanwalt und Vorsitzender der Initiative Minderheitsaktionäre, die sich für die Stärkung der Aktionärsrechte in Deutschland einsetzt.

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