Am 27. März 2026 verabschiedete der Bundestag das Altersvorsorgereformgesetz. Die Zustimmung des Bundesrats folgte am 8. Mai 2026, und am 29. Mai 2026 wurde das Gesetz im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Damit steht der Nachfolger der Riester-Rente fest: Ab dem 1. Januar 2027 tritt das garantiefreie Altersvorsorgedepot 2027 an die Stelle der bisherigen Riester-Förderung.
Wie funktioniert das Altersvorsorgedepot 2027?
Anders als die Riester-Rente verzichtet das neue Produkt auf eine gesetzliche Kapitalgarantie. Die Beiträge fließen stattdessen breiter gestreut in Aktien- und Mischfonds. Das eröffnet Chancen auf höhere Renditen, lässt zugleich aber Kursschwankungen zu. Die staatliche Förderung bleibt dennoch an die Eigenbeiträge gekoppelt.
Der Staat gewährt für die ersten 360 Euro des jährlichen Eigenbeitrags eine Zulage von 50 Prozent. Beim Betrag zwischen 360,01 Euro und 1.800 Euro sinkt der Fördersatz auf 25 Prozent, wodurch sich eine Höchstgrenze von 540 Euro Grundzulage pro Jahr ergibt. Eltern profitieren stärker: Liegt ihr Eigenbeitrag bis bei 300 Euro, kann ihre Zulage bis zu 100 Prozent betragen.
Ein Rechenbeispiel zeigt die Wirkung: Zahlt ein Sparer 1.200 Euro Eigenbeitrag im Jahr ein, erhält er für die ersten 360 Euro 180 Euro Grundzulage. Für die restlichen 840 Euro kommen 210 Euro hinzu - insgesamt also 390 Euro staatliche Förderung.
| Eigenbeitrag pro Jahr | Staatliche Grundzulage |
|---|---|
| bis zu 360 Euro | 50 Prozent |
| 360,01 bis 1.800 Euro | 25 Prozent |
| Eltern mit Eigenbeitrag bis 300 Euro | bis zu 100 Prozent |
| Höchstmögliche Grundzulage | 540 Euro jährlich |
Wer auf eine Garantie nicht verzichten will, muss das auch künftig nicht: Produkte, die eine Kapitalgarantie von 80 oder 100 Prozent bieten, behalten ihre Förderfähigkeit und existieren weiterhin neben dem neuen Depot.
Staatliches Standarddepot mit gedeckelten Kosten
Kernstück der Reform ist ein öffentliches Standarddepot als besonders günstige Variante. Im Gesetzgebungsverfahren sank die Obergrenze für dessen Effektivkosten von ursprünglich 1,5 Prozent auf maximal ein Prozent. „Wir schaffen ein Produkt, das kostengünstig, flexibler, einfacher, unbürokratischer und renditestärker ist“, sagt der CDU/CSU-Abgeordnete Fritz Güntzler. Sein SPD-Kollege Michael Thews bezeichnet das Standarddepot nach Angaben des Bundestags als historischen Meilenstein und als Benchmark für andere Anbieter.
Neu ist außerdem, dass die Förderung erstmals Selbstständige und Angehörige der Freien Berufe einschließt. Diese Gruppen konnten bisher nur eingeschränkt von einer geförderten dritten Säule profitieren. Mit der Reform öffnet sich für sie ein bisher verschlossener Markt. Erste Anbieter wie BCA, Oddo BHF und Xaver bereiten ihre Plattformen bereits auf den Start 2027 vor.
GDV sieht den Staat als neue Konkurrenz
Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) heißt die Reform grundsätzlich willkommen und wertet sie als überfälligen Modernisierungsschritt. Hauptgeschäftsführer Jörg Asmussen sieht jedoch einen Haken: „Kritisch ist, dass der Staat erstmals selbst als Anbieter auftritt.“ Und weiter: „Das kann schnell zur faktischen Referenz im Markt werden - selbst dann, wenn private Produkte im Einzelfall besser passen.“
Für Vermittler und Versicherer ist diese Warnung mehr als Rhetorik. Ein günstiges, staatlich getragenes Produkt dürfte zum Vergleichsmaßstab werden. Private Policen und Fondssparpläne werden sich künftig an diesem Maßstab orientieren müssen. Der GDV fordert zudem, dass Auszahlpläne aus Altersvorsorgedepots mindestens bis zum Alter von 90 Jahren laufen. So will der Verband Versorgungslücken im hohen Alter vermeiden. Laut seinen Angaben erreichen voraussichtlich zwei Drittel der Frauen und über die Hälfte der Männer ein Alter von mehr als 85 Jahren.
Frühstart-Rente als zusätzlicher Baustein
Parallel zum Altersvorsorgedepot 2027 bringt die Reform zudem die Frühstart-Rente auf den Weg. Für Kinder des Geburtsjahrgangs 2020 zahlt der Bund vom sechsten bis zum 18. Lebensjahr monatlich zehn Euro in ein eigenes Altersvorsorgedepot ein. Rückwirkend seit dem 1. Januar 2026 gilt diese Förderung, ausgezahlt werden kann das Guthaben jedoch nicht vor Vollendung des 65. Lebensjahres. Wie die Deutsche Rentenversicherung Bund betont, handelt es sich bei der Frühstart-Rente nicht um eine Leistung der gesetzlichen Rentenversicherung, sondern um ein eigenständiges Instrument der kapitalgedeckten privaten Altersvorsorge.
Demografischer Druck treibt die Reform
Ursächlich dafür ist der demografische Wandel innerhalb der gesetzlichen Rentenversicherung. Das Institut der deutschen Wirtschaft (IW Köln) hat errechnet, dass in den 1960er-Jahren noch rund sechs Beitragszahler auf einen Rentner kamen. Für 2030 erwartet das Institut nur noch etwa 1,5 Beitragszahler pro Rentner, für 2050 rund 1,3. Der Rentenversicherungsbericht der Bundesregierung weist in dieselbe Richtung: Die Relation von Rentnern zu Beitragszahlern dürfte sich in den nächsten fünfzehn Jahren von 0,52 auf 0,63 erhöhen. Ab 2030 erwartet die Bundesregierung - unter Berücksichtigung der geplanten Maßnahmen - einen Beitragssatz von 20,6 Prozent. Beide Kennziffern beruhen allerdings auf unterschiedlichen Methoden und Zeiträumen und lassen sich nicht unmittelbar vergleichen.
Sinkt die Zahl der Beitragszahler je Rentner weiter, wächst entsprechend die Versorgungslücke, die durch eine zusätzliche kapitalgedeckte Säule aufgefangen werden soll. Mit dem Altersvorsorgedepot 2027 setzt der Gesetzgeber deshalb auf breiter gestreute Kapitalmarktanlagen statt auf garantierte, aber renditeschwächere Produkte.
Was das Altersvorsorgedepot 2027 für Berater und Vermittler bedeutet
Für Finanzberater und Vermittler stellt sich das Beratungsfeld der dritten Säule künftig grundlegend neu dar. Sobald das Altersvorsorgedepot 2027 startet, wird im Kundengespräch zu klären sein, welchen zusätzlichen Nutzen ein garantiertes Privatprodukt oder ein fondsgebundener Tarif im Vergleich zum preisgünstigen staatlichen Standarddepot bietet - etwa durch mehr Flexibilität in der Auszahlphase oder zusätzliche Absicherungskomponenten. Wichtige Hinweise dazu, wie Berater Kunden beim Wechsel zum Altersvorsorgedepot unterstützen können, gewinnen in dieser Übergangsphase besondere Bedeutung.
Der Kostendeckel von einem Prozent beim Standarddepot erzeugt zugleich Preisdruck auf margenstärkere Produkte. Wer teurere Tarife vertreiben will, braucht einen klar erkennbaren Zusatznutzen. Die Ausweitung der Förderung auf Selbstständige und Angehörige der Freien Berufe öffnet andererseits einen bislang wenig erschlossenen Kundenkreis. Wer diese Gruppen heute berät, kann ab 2027 erstmals auf eine geförderte dritte Säule verweisen.














