„Beamte erleiden definitiv keine Unterversorgung“ - so fasst Frank Lehrbass, Professor für Finance & Data Science an der FOM Hochschule Düsseldorf, seine Kritik an der Förderung von Beamten beim neuen Altersvorsorgedepot zusammen. Seine Einschätzung äußert er in einem Gastbeitrag für die „taz“, in dem er moniert, dass die Reform eine ohnehin gut versorgte Gruppe zusätzlich fördert. Zum 1. Januar 2027 löst das Depot die bisherige Riester-Rente ab. Förderberechtigt bleiben dabei weiterhin Berufssoldaten, Richterinnen und Richter sowie Beamtinnen und Beamte.
Altersvorsorgedepot Beamte: Das ändert sich zum Start
Mit den Stimmen von CDU/CSU und SPD verabschiedete der Bundestag am 27. März 2026 das Altersvorsorgereformgesetz. Während die Linke dagegen votierte, enthielten sich AfD und Grüne. Grünes Licht aus dem Bundesrat folgte am 8. Mai 2026. Das Gesetz erschien am 26. Mai 2026 im Bundesgesetzblatt Teil I Nummer 156.
Die Riester-Rente wird ab 2027 durch ein kapitalmarktorientiertes Altersvorsorgedepot ersetzt. Neu daran: Statt nur Garantieprodukten steht Sparern erstmals auch ein renditeorientiertes Depot ohne Garantie offen. Treffen sie keine aktive Wahl, werden sie automatisch einem staatlich konzipierten Standarddepot zugeordnet, dessen Effektivkosten das Gesetz auf 1,0 Prozent pro Jahr begrenzt.
Dieser Wert war im Gesetzgebungsverfahren umstritten: Ursprünglich hatte der Entwurf noch 1,5 Prozent vorgesehen. Schon frühzeitig zeigte sich Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) hier kompromissbereit und verwies auf eine nicht namentlich genannte Bundestagsabgeordnete, die den Punkt noch einmal genau prüfen wollte. Am Ende setzte sich der niedrigere Wert durch.
Auch bei der Förderung besserte der Gesetzgeber nach. Der Kabinettsentwurf vom 17. Dezember 2025 begrenzte die steuerliche Förderung noch auf bis zu 480 Euro pro Jahr - allerdings erst ab 2029. Im Zuge der parlamentarischen Beratungen kletterte die maximale Grundzulage dann auf 540 Euro: Je eingezahltem Euro gibt es 50 Cent bis zu einem Eigenbeitrag von 360 Euro und danach 25 Cent je Euro bis 1.800 Euro. Dazu kommt noch eine Kinderzulage von bis zu 300 Euro pro Kind. Damit greift die Förderung bereits zwei Jahre früher als ursprünglich vorgesehen.
| Parameter | Kabinettsentwurf (17. Dezember 2025) | Beschlossene Fassung (Mai 2026) |
|---|---|---|
| Förderhöhe pro Jahr | bis zu 480 Euro (steuerliche Förderung) | bis zu 540 Euro Grundzulage |
| Förderstart | ab 2029 | ab 2027 |
| Kostendeckel Standarddepot | 1,5 Prozent pro Jahr | 1,0 Prozent pro Jahr |
Warum Beamte beim Altersvorsorgedepot förderberechtigt sind
Beamtinnen und Beamte, Richterinnen und Richter sowie Berufssoldaten konnten das Altersvorsorgedepot schon vorher nutzen - neu ist das nicht. Bereits bei der Riester-Rente zählten sie nach Paragraf 10a Einkommensteuergesetz zu den unmittelbar zulageberechtigten „Besoldungsempfängern“. Diese Regelung setzt das Altersvorsorgedepot einfach fort.
Neu ist allerdings, dass künftig auch Selbstständige, Gewerbetreibende und Mitglieder berufsständischer Versorgungswerke direkt förderberechtigt sind. Bislang schloss sie die fehlende Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung von der Förderung aus.
Kritik am Altersvorsorgedepot: Pensionen liegen über den Renten
Lehrbass wendet sich nicht gegen die Tatsache, dass die Förderberechtigung fortbesteht, sondern gegen deren Begründung. Beamtinnen und Beamte benötigen aus seiner Sicht keine zusätzliche private Vorsorge, weil ihre Pensionen deutlich über dem Niveau der gesetzlichen Renten liegen. Nach seiner eigenen Berechnung auf Basis von Zahlen des Statistischen Bundesamts und der Deutschen Rentenversicherung „fallen die Pensionen im Schnitt 2,62-mal so hoch aus wie die Renten“.
Die Zahlen des Statistischen Bundesamts untermauern zumindest den Ausgangsbefund: Zum 1. Januar 2025 erhielten 1.418.800 Menschen eine Pension aus dem öffentlichen Dienst - 0,9 Prozent mehr als im Jahr zuvor. Im Schnitt betrug das Ruhegehalt 3.416 Euro brutto im Monat, ein Anstieg von 5,4 Prozent gegenüber Januar 2024. 2024 beliefen sich die Pensionsausgaben auf 56,9 Milliarden Euro. Addiert man die Hinterbliebenenversorgung von 9,0 Milliarden Euro hinzu, ergibt das einen Anteil von rund 1,5 Prozent am Bruttoinlandsprodukt.
| Kennzahl | Wert |
|---|---|
| Pensionärinnen und Pensionäre (Stand 1. Januar 2025) | 1.418.800 (plus 0,9 Prozent gegenüber Vorjahr) |
| Durchschnittliches Ruhegehalt | 3.416 Euro brutto pro Monat (plus 5,4 Prozent) |
| Ausgaben für Pensionen (2024) | 56,9 Milliarden Euro |
| Hinterbliebenenversorgung (2024) | 9,0 Milliarden Euro (zusammen rund 1,5 Prozent des Bruttoinlandsprodukts) |
| Höchster Ruhegehaltssatz (nach 40 Dienstjahren) | 71,75 Prozent (2001: 75 Prozent) |
| Mindestversorgung (ab fünf Dienstjahren) | rund 2.204 Euro brutto pro Monat |
Die Höhe der Pension folgt dabei festen Sätzen. Der Ruhegehaltssatz steigt je Dienstjahr um 1,79375 Prozent und erreicht nach 40 Dienstjahren einen Höchstwert von 71,75 Prozent der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge - im Jahr 2001 hatte dieser Höchstsatz noch bei 75 Prozent gelegen. Schon nach fünf Dienstjahren greift die Mindestversorgung, die aktuell bei rund 2.204 Euro brutto im Monat liegt. Sie gilt für Bundesbeamte und grundsätzlich auch in den Bundesländern. Für Lehrbass wird damit „eine bereits sehr gut versorgte Gruppe geschont und mit dem Altersvorsorgedepot zusätzlich gepäppelt“.
Alterssicherungskommission empfiehlt wirkungsgleiche Übertragung
Die Kritik reiht sich ein in eine andauernde Diskussion um die Zukunft der Beamtenversorgung. Am 23. Juni 2026 legte die von der Bundesregierung eingesetzte Alterssicherungskommission unter der Leitung von Constanze Janda und Frank-Jürgen Weise ihren Abschlussbericht vor. Er enthält 33 Empfehlungen zur langfristigen Finanzierung der gesetzlichen Rentenversicherung, die als Gesamtpaket gedacht sind. Darin schlägt die Kommission vor, Reformen der gesetzlichen Rente „wirkungsgleich“ auf die Beamtenversorgung zu übertragen. Eine Aufnahme der Beamten in die gesetzliche Rentenversicherung schlägt sie dagegen nicht vor.
Weiter geht Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas. Sie will Beamte perspektivisch in die gesetzliche Rentenversicherung einbeziehen. Diesen Vorstoß befürwortet auch Klingbeil; er bezeichnet es als „Fehler“, dass Politikerinnen und Politiker nicht in der gesetzlichen Rente versichert sind.
Was das Altersvorsorgedepot für die Beratungspraxis bedeutet
Für Berater bleibt der Kreis der unmittelbar Zulageberechtigten vertraut: Beamtinnen und Beamte zählen weiterhin dazu, neu hinzu kommen Selbstständige, Gewerbetreibende und Mitglieder berufsständischer Versorgungswerke. Wichtig ist zudem der Automatismus beim Standarddepot. Wer sich nicht aktiv für ein Produkt entscheidet, spart ab 2027 dort - zu Effektivkosten von höchstens 1,0 Prozent pro Jahr.















