Anlegerschutzgesetz: Sachverständige kritisieren Entwurf

Für Profi-Investoren wie Banken und Versicherungen solle stattdessen nach einer einjährigen Mindesthaltefrist eine auf Dauer angelegte einjährige Kündigungsfrist gelten, so der Vorschlag. Kleinanleger sollten eine einjährige Haltefrist hinnehmen müssen und in den folgenden Jahren die Anteile mit niedrigeren Abschlägen zurückgeben können. Auch der Vertreter der Schweizer Großbank Credit Suisse sprach sich für Kündigungs- statt Mindesthaltefristen aus.

Die Deka-Bank warnte indes davor, dass es vor dem Inkrafttreten des Anlegerschutzgesetzes noch zu Anteilsrückgaben in größerem Umfang kommen könnte. Millionen von Kunden hätten Milliardensummen in offenen Fonds investiert.

Extrawurst für Beteiligungsvertrieb stößt auf Unverständnis

Thema war auch der aus dem aktuellen Gesetzentwurf herausgetrennte Teil zur Regulierung des grauen Kapitalmarktes.

Die Herausnahme stieß nicht nur bei der Deutschen Steuer-Gewerkschaft auf Unverständnis. Es sei nicht nachzuvollziehen, warum die Gewerbeaufsicht in einem bereits angekündigten Gesetzentwurf der Regierung für die Kontrolle des grauen Kapitalmarktes zuständig werden solle. Indes sprach der auf Kapitalanlagethemen spezialisierte Rechtsanwalt Peter Mattil von ”existenzgefährdenden Dingen“- es gebe keinen Grund, dieses Segment zu schonen.

Dagegen verteidigte der Lobby-Verband Votum die Pläne: Aufgrund der hohen Anzahl der selbstständigen Berater sei eine dezentrale Beaufsichtigung durch die Gewerbeämter einer zentralisierten Aufsicht durch die Bafin vorzuziehen. Diese könne die Kontrolle eines einzelnen Vermittlers nicht leisten.

Der Branchenverband VGF, der sich vor allem für die Initiatoren geschlossener Fonds einsetzt, ist ebenfalls der Ansicht, dass die Regulierung des freien Vertriebs nach Gewerberecht ausreiche, um schwarze Schafe vom Markt fernzuhalten. An den einzelnen Berater würden durch die gewerberechtlichen Zulassungsregeln zum Teil höhere Anforderungen gesetzt, als dies bei der vielfach geforderten Bafin-Aufsicht der Fall wäre.

Die Interessenvertreter der freien Finanzdienstleister kämpften seit Beginn der Regulierungsdebatte für eine Überwachung des Vertriebs geschlossener Fonds nach der Gewerbeordnung und haben sich letztlich mit ihren Forderungen durchgesetzt. (hb/ks)

Foto: Deutscher Bundestag/Lichtblick/Achim Melde

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