BaFin: Fonds ab 1. Juli zum Großteil ok

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) geht davon aus, dass die Mehrzahl der derzeit zur Vorprüfung vorliegenden Emissionsprospekte nach dem 1. Juli die dann erforderliche Genehmigung zum Vertrieb von der Behörde erhalten wird. Die BaFin, die derzeit 22 Prüfer für die Begutachtung der Verkaufsunterlagen geschlossener Fonds einsetzt, macht allerdings darauf aufmerksam, dass die Einreichung zur informellen Vorprüfung allein nicht ausreicht, um später auch eine tatsächliche Prüfung nebst möglicher Genehmigung in Gang zu setzen.

Jeder Emittent müsse vielmehr Ende Juni einen gesonderten Antrag auf Hinterlegung und Gestattung stellen, um am tatsächlichen Genehmigungsverfahren teilzunehmen. Dies könne zu einigen Tagen Verzögerung bei der Gestattung führen, so eine BaFin-Sprecherin gegenüber cash-online. Inwieweit es Anfang Juli generell zu einem Leerlauf im Fondsvertrieb auf Grund eines möglichen Genehmigungsstaus bei der BaFin kommen wird, lässt sich nach Angaben der Sprecherin jedoch momentan noch nicht absehen.

Hintergrund: Laut Anlegerschutzverbesserungsgesetz (AnSVG) vom vergangenen Jahr besteht für geschlossene Fonds ab dem 1. Juli 2005 eine Prospektierungspflicht. Emittenten dürfen den Vertrieb ihrer Produkte künftig erst starten, nachdem deren Emissionsprospekt von der BaFin genehmigt wurde.

Derzeit liegen der BaFin 144 Prospekte zur Vorprüfung vor. Die Vorhersage, die Mehrzahl der Fonds werde genehmigungsfähig sein, ist um so bemerkenswerter, als noch vor wenigen Tagen lediglich ein eingereichter Fonds, nämlich der Jamestown 26 vom Kölner US-Immobilienfonds-Spezialisten Jamestown, als gestattungsfähig eingestuft worden war (cash-online berichtete).

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