Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) warnt erneut vor betrügerischen E-Mails, die Unbekannte im Namen der Finanzaufsicht verschicken. Die Täter fordern Verbraucherinnen, Verbraucher und Unternehmen darin auf, eine Nachricht zu beantworten. Zusätzlich sollen Empfänger einen enthaltenen Link anklicken oder ein beigefügtes Dokument unterschreiben. Echte Nachrichten der Behörde kommen ihren Angaben zufolge ausschließlich von Adressen mit der Domain bafin.de. Eine einzige Ausnahme bildet der Bafin-Newsletter.
Bafin-Newsletter als einzige Ausnahme von der Domain-Regel
Die Finanzaufsicht nutzt für ihre eigene Kommunikation grundsätzlich nur Adressen, die auf „@bafin.de“ enden. Der Bafin-Newsletter bildet dabei die einzige Abweichung: Er wird über die Adresse [email protected] versendet. Alle E-Mails, die von anderen Domains stammen, keine also echten Mitteilungen der Bafin.
| Merkmal | Offizielle Bafin-Kommunikation | Betrügerische E-Mails |
|---|---|---|
| Absenderadresse | Domain „@bafin.de“ (Ausnahme: Bafin-Newsletter von [email protected]) | Andere Domains, die sich als Bafin ausgeben |
| Kontaktaufnahme | Keine unaufgeforderte Kontaktaufnahme mit Privatpersonen | Unaufgeforderte E-Mails mit Handlungsaufforderungen |
| Geforderte Handlung | Keine Aufforderung zu Antwort, Linkklick oder Unterschrift ohne vorherigen Kontakt | Aufforderung, auf die Mail zu reagieren, einen Link zu öffnen oder ein Schriftstück zu unterzeichnen |
Bafin kontaktiert Privatpersonen nicht unaufgefordert
Die Behörde betont, dass sie selbst keine Privatperson ohne vorherigen Anlass per E-Mail anschreibt. Ebenso wenig beauftragt sie externe Dienstleister damit, in ihrem Namen Kontakt aufzunehmen. Wer eine verdächtige Nachricht erhält, sollte deshalb wachsam bleiben und den Vorfall bei der Polizei oder der Staatsanwaltschaft anzeigen.
Weitere Warnung: Gefälschtes Förderprogramm für den Wohnungsmarkt
Die Warnung vor Fake-E-Mails steht nicht allein. Heute Vormittag (19. Oktober 2026) machte die Bafin bereits auf ein angebliches „Bafin Bundessonderförderprogramm“ für den Wohnungsmarkt aufmerksam. Der vollständige Name der vermeintlichen Förderung lautet „Bafin Bundessonderförderprogramm, Klasse 4a, SEPA-Mietzahlungsverkehr“ - ein solches Programm existiert jedoch nicht. Die Aufsicht stellte dabei klar, sie biete „grundsätzlich keine eigenen Förderprogramme, Finanzierungen oder Zuschüsse für den Wohnungsmarkt oder den Mietzahlungsverkehr“ an. Fördergelder an Privatpersonen vergeben stattdessen Förderbanken wie die KfW oder landeseigene Institute.
Nach Angaben der Bafin fordern die Täter von Betroffenen persönliche Daten und Bankverbindungen, teilweise auch Vorauszahlungen. Das Muster entspricht damit dem sogenannten Vorkassebetrug: Täter kassieren im Voraus Geld oder Daten, ohne jemals eine echte Gegenleistung zu erbringen. Begriffe wie „Bundessonderförderprogramm“ oder „SEPA-Mietzahlungsverkehr“ wirken bürokratisch korrekt und machen die Masche zusammen mit dem bekannten Behördennamen besonders glaubwürdig.
Die aktuellene Warnungen reihen sich in mehrere ähnliche Meldungen der Bafin aus diesem Jahr ein. Bereits am 4. Mai 2026 hatte die Behörde vor Betrügern gewarnt, die sich als Partner der Aufsicht ausgaben und anboten, Geld aus illegalen Finanzgeschäften zurückzuholen. Im September 2026 folgten dann zwei weitere Warnungen: Am 15. September informierte die Bafin allgemein über Betrugsversuche in ihrem Namen, am 18. September warnte sie gezielt vor gefälschten Anrufern, die sich als Mitarbeiter des Bafin-Verbrauchertelefons ausgaben.
| Datum | Betrugsmasche |
|---|---|
| 4. Mai 2026 | Angebliche Hilfe beim Zurückholen von Geld aus illegalen Finanzgeschäften |
| 15. September 2026 | Allgemeine Warnung vor Betrugsversuchen im Namen der Bafin |
| 18. September 2026 | Gefälschte Anrufe angeblicher Mitarbeiter des Bafin-Verbrauchertelefons |
| 19. Oktober 2026 | Angebliches Bafin Bundessonderförderprogramm für den Wohnungsmarkt |
| 19. Oktober 2026 | Warnung vor gefälschten E-Mails im Namen der Bafin |











