Bafin warnt vor gefälschtem Förderprogramm für den Wohnungsmarkt

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Symbolbild.

Die Bafin warnt vor einer Betrugsmasche: Unter dem Namen „Bafin Bundessonderförderprogramm“ versprechen Kriminelle Zuschüsse für Mieten, die es nicht gibt. Es ist nicht die erste Warnung dieser Art in diesem Jahr.

Die Bafin warnt öffentlich vor einer Betrugsmasche, die sich als angebliches Bafin Bundessonderförderprogramm für den Wohnungsmarkt ausgibt. Ein solches Programm gibt es laut Aufsicht nicht. Die Behörde stellt klar: Eigene Zuschüsse für Mieten oder den Mietzahlungsverkehr zahlt sie nicht aus.

Der vollständige Name der angeblichen Förderung lautet „Bafin Bundessonderförderprogramm, Klasse 4a, SEPA-Mietzahlungsverkehr“. Nach Angaben der Aufsicht fordern die Täter von Betroffenen persönliche Daten und Bankverbindungen, teilweise verlangen sie auch Vorauszahlungen. Über welche Kanäle sie ihre Opfer ansprechen, teilt die Bafin nicht mit. Ebenso fehlen Angaben zur Zahl der Betroffenen und zur Schadenshöhe.

Fördergelder vergibt die Bafin nicht

Als Aufsichtsbehörde vergibt die Bafin keine Finanzhilfen an Privatpersonen. Dafür sind Förderbanken wie die KfW oder landeseigene Institute zuständig. Wer eine Nachricht zum angeblichen Förderprogramm erhält, sollte deshalb stutzig werden.

Die Bafin erklärt dazu, sie biete „grundsätzlich keine eigenen Förderprogramme, Finanzierungen oder Zuschüsse für den Wohnungsmarkt oder den Mietzahlungsverkehr“ an.


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Nicht die erste Warnung im Namen der Bafin

Schon am 4. Mai 2026 hatte die Behörde vor einer ähnlichen Täuschung gewarnt. Betrüger gaben sich damals telefonisch oder per E-Mail als Partner der Aufsicht aus und boten an, bei illegalen Finanzgeschäften verlorenes Geld zurückzuholen. Dazu erklärte die Bafin: „Die Aufsicht steht in keinem Zusammenhang mit diesen Personen.“

Im September 2026 kamen zwei weitere Fälle hinzu. Am 15. September informierte die Bafin allgemein über Betrugsversuche, die ihren Namen missbrauchen. Nur drei Tage später, am 18. September, warnte sie gezielt vor gefälschten Anrufern, die sich als Mitarbeiter des Bafin-Verbrauchertelefons ausgaben.

DatumBetrugsmasche
4. Mai 2026Angebliche Hilfe beim Zurückholen von Geld aus illegalen Finanzgeschäften
15. September 2026Allgemeine Warnung vor Betrugsversuchen im Namen der Bafin
18. September 2026Gefälschte Anrufe angeblicher Mitarbeiter des Bafin-Verbrauchertelefons
19. Oktober 2026Angebliches Bafin Bundessonderförderprogramm für den Wohnungsmarkt
Quelle: Bafin

Daneben häufen sich auf der Webseite der Bafin seit geraumer Zeit fast tägliche Warnungen etwa zu gefälschten Finanzplattformen, zu Identitätsmissbrauch oder unerlaubten Geschäften. Unter den jüngst genannten Fällen finden sich etwa die Plattformen vantex-bank.com, fidus-capital.com, leo-invest.de und agfafinance.de. Eine offizielle Statistik zu all diesen Fällen gibt es allerdings nicht. Die Dichte der Einzelmeldungen im Oktober 2026 spricht aber dafür, dass Betrüger den Namen der Aufsicht derzeit besonders häufig missbrauchen.

Zahlung im Voraus für eine Förderung, die es gar nicht gibt

Dieses Muster bezeichnet das Programm Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes als Vorkassebetrug: Täter kassieren dabei im Voraus Geld oder Daten, ohne je eine echte Gegenleistung zu erbringen.

Begriffe wie „Bundessonderförderprogramm“, „Klasse 4a“ oder „SEPA-Mietzahlungsverkehr“ wirken bürokratisch korrekt. Zusammen mit dem bekannten Behördennamen und der aktuellen Mietpreis-Debatte macht das die Masche für Verbraucher besonders glaubwürdig. Einlassen sollten sie sich darauf indes keinesfalls.

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