Baufinanzierung: Sechs Vokabeln die man kennen sollte

Wer erstmalig eine Immobilie kauft oder finanzieren muss, der trifft schnell auf Fachbegriffe deren Bedeutung ihm noch unbekannt sind. Um von der Menge an Informationen nicht überwältigt zu werden, ist es daher ratsam sich vorher mit den gängigsten Begriffen auseinanderzusetzen.

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Der Baufinanzierungs-Markt ist voller Begriffe die es zu lernen gilt.

Auf dem Markt für Baufinanzierungen erwarten zukünftige Eigenheimbesitzer viele, anfänglich schwer verständliche Fachbegriffe. Das Baufinanzierungsportal Baufi24.de gibt aus diesem Grund eine Übersicht der wichtigsten Vokabeln.

1. Effektivzins oder effektiver Jahreszins

Der Effektivzins ist laut Baufi24 der wichtigste Vergleichswert, um Finanzierungsangebote zu prüfen. Er gebe die tatsächlichen Kosten für ein Darlehen an.

Im Gegensatz zum Sollzins enthalte er auch die Nebenkosten, wie zum Beispiel, Vermittlungs- und Bearbeitungsgebühren, Kosten für Versicherungen oder die Eintragung einer Grundschuld.

2. Sollzins

Bei dem Sollzins handele es sich um die reine Darlehensverzinsung. Damit lasse sich die Höhe der einzelnen Kreditraten errechnen, als transparente Vergleichsgröße eigne er sich aber nicht.

3. Tilgung und Laufzeit

Hinter dem Begriff Tilgung verstecke sich nichts anderes als die Rückzahlung der Darlehensschuld in regelmäßigen Teilbeträgen. Die Höhe des Tilgungssatzes sei abhängig von der Laufzeit eines Darlehens.

Niedrige Tilgungsraten klingen zunächst verlockend. Kreditnehmer sollten laut Baufi24 aber bedenken, dass dies immer mit einer langen Laufzeit einhergeht und der Kredit erst deutlich später abbezahlt ist. Gerade im Alter führe dies oft zu Problemen.

Stephan Scharfenorth, Geschäftsführer von Baufi24.de, rät daher: „Darlehen sollten mindestens einige Jahre vor dem Eintritt ins Rentenalter abbezahlt sein, damit noch Zeit für das Ansparen einer Altersvorsorge bleibt. Bei der Wahl von Tilgung und Laufzeit ist also eine Entscheidung mit Weitblick gefragt – auch wenn sehr niedrige Tilgungsraten zunächst attraktiver erscheinen.“

Seite zwei: Sondertilgung

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