Beitragsbemessungsgrenze 2026: So teuer wird es für gesetzlich Versicherte

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Maßgeblich für die Rückerstattung ist, dass keine Leistungen für das jeweilige Kalenderjahr geltend gemacht wurden.

Obwohl die Bundesregierung stabile Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung für 2026 verspricht, müssen Gutverdiener mit höheren Abgaben rechnen. Wie teuer es künftig wird.

Das deutsche Gesundheitssystem steht unter erheblichem Kostendruck. Inflation, medizinischer Fortschritt und eine steigende Inanspruchnahme ärztlicher Leistungen treiben die Ausgaben der Kassen. „Die Ausgaben der Krankenkassen steigen ungebrochen weiter“, sagte GKV-Chef Oliver Blatt Anfang September. Im ersten Halbjahr 2025 lag der Zuwachs bei knapp acht Prozent. Auch die private Krankenversicherung verzeichnet ähnliche Entwicklungen.

Für Versicherte bedeutet dies höhere Kosten. Zwar kündigte die Bundesregierung an, die Beitragssätze in der GKV 2026 nicht zu erhöhen, doch die tatsächliche Belastung richtet sich nicht allein nach den Sätzen, sondern auch nach der Beitragsbemessungsgrenze. Und diese steigt spürbar.

Beitragsbemessungsgrenze steigt um 3.600 Euro

Nach dem aktuellen Entwurf für die Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung soll die Beitragsbemessungsgrenze 2026 von 66.150 Euro auf 69.750 Euro klettern – ein Plus von 3.600 Euro beziehungsweise fünf Prozent.


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Für Angestellte mit Einkommen an dieser Grenze ergibt sich damit trotz stabiler Beitragssätze eine deutliche Mehrbelastung. Laut Berechnungen der FAZ zahlen Gutverdiener im kommenden Jahr rund 766,80 Euro mehr als bisher. Auch Arbeitgeber spüren die steigenden Lohnnebenkosten, was nach Einschätzung von Experten die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft zusätzlich schwächt.

Kritik von Wirtschaft und Politik

Die geplante Anhebung stößt auf Widerstand. „Eine Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenzen wäre für den Wirtschaftsstandort fatal und träfe den Mittelstand ins Mark“, warnt Gitta Connemann, Chefin der Mittelstands- und Wirtschaftsunion der CDU. Reiner Holznager, Präsident des Steuerzahlerbundes, spricht sich ebenfalls gegen den Schritt aus: „Finger weg von den Beitragsbemessungsgrenzen! Eine Erhöhung trifft vor allem Facharbeiter und Selbständige.“

Auch aus der Wissenschaft gibt es Kritik. Wirtschaftsweise Veronika Grimm betont, dass höhere Einnahmen allein das System nicht entlasten würden. Stattdessen seien Reformen nötig, um die Ausgaben der Sozialversicherungen zu begrenzen und kapitalgedeckte Elemente in der Altersvorsorge zu stärken.

Wechsel in die PKV wird erschwert

Parallel steigt auch die Versicherungspflichtgrenze, ab der Arbeitnehmer von der Versicherungspflicht in der GKV befreit sind und in die private Krankenversicherung wechseln können. Damit wird der Wechsel für viele Angestellte erneut schwieriger.

PKV-Verbandsdirektor Florian Reuther kritisiert die Entwicklung scharf: „Die massive Erhöhung der Versicherungspflichtgrenze greift in die Wahlfreiheit von Millionen Angestellten ein und verzerrt den Wettbewerb zwischen GKV und PKV. Die Politik sollte endlich zum Normalzustand zurückkehren und die Versicherungspflichtgrenze auf das Niveau der Beitragsbemessungsgrenze senken.“

Wie hoch sind die Beiträge 2026?

Sollten die Beitragssätze tatsächlich stabil bleiben, ergeben sich ab Januar 2026 für Angestellte an der Beitragsbemessungsgrenze monatliche Kosten von 1.261,31 Euro. Arbeitnehmer mit einem Durchschnittseinkommen von derzeit 4.208 Euro müssten 913,14 Euro zahlen. Grundlage für diese Berechnungen sind der allgemeine GKV-Beitragssatz von 14,6 Prozent, der Zusatzbeitrag von durchschnittlich 2,9 Prozent sowie 4,2 Prozent Pflegeversicherungsbeitrag für Kinderlose.

Ob es tatsächlich bei diesen Werten bleibt, ist angesichts der angespannten Finanzlage der Krankenkassen jedoch unsicher. Sollte das Defizit von voraussichtlich vier Milliarden Euro in der Kranken- und zwei Milliarden Euro in der Pflegeversicherung nicht durch andere Maßnahmen aufgefangen werden, könnten weitere Beitragserhöhungen folgen.

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