Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) sieht im aktuellen Gesetzentwurf zur Reform der privaten Altersvorsorge erheblichen Nachbesserungsbedarf. Anlass ist die Beratung des Finanzausschusses des Bundestages über das Altersvorsorgereformgesetz. Der Verband unterstützt grundsätzlich das politische Ziel einer Stärkung der privaten Vorsorge, warnt jedoch vor möglichen Nebenwirkungen der geplanten Regelungen.
Im Mittelpunkt der Kritik stehen standardisierte Vorsorgeprodukte, die ohne verpflichtende Beratung angeboten werden sollen. Nach Einschätzung des BVK steht dieses Modell im Widerspruch zu Vorgaben des Versicherungsvertragsgesetzes. Zudem bestehe die Gefahr, dass Verbraucher bei komplexen Vorsorgeentscheidungen ohne fachkundige Unterstützung Fehlentscheidungen treffen.
Der Verband argumentiert, dass Altersvorsorge langfristige finanzielle Entscheidungen betrifft und deshalb eine qualifizierte Beratung erfordert. Ohne diese Unterstützung könnten Versorgungslücken entstehen oder Produkte gewählt werden, die nicht zur individuellen Situation passen.
Scharfe Kritik äußert der BVK auch an der geplanten Begrenzung der Abschlusskosten auf 1,5 Prozent. Der Verband sieht darin einen Eingriff in die Produktgestaltung, der nach seiner Einschätzung negative Folgen für den Markt haben könnte.
„Dieser Eingriff in die Produktgestaltung setzt falsche Anreize, wird die Vielfalt des Marktes einschränken und Produktinnovationen erschweren“, sagt BVK-Präsident Michael H. Heinz. „Vor allem aber kann eine qualifizierte Beratung unter solch engen Kostenrestriktionen kaum gewährleistet werden.“
Darüber hinaus kritisiert der Verband die geplante Streckung der Abschlusskosten über längere Vertragslaufzeiten. Die vorgesehene Änderung der sogenannten Zillmerung könne die wirtschaftliche Kalkulation vieler Vermittler deutlich erschweren.
Vor diesem Hintergrund fordert der BVK die Bundestagsabgeordneten auf, den Gesetzentwurf im weiteren parlamentarischen Verfahren zu überarbeiten. Aus Sicht des Verbandes braucht eine funktionierende private Altersvorsorge stabile Rahmenbedingungen und wirtschaftlich tragfähige Produkte.
„Eine funktionierende private Altersvorsorge braucht verlässliche Rahmenbedingungen, wirtschaftlich tragfähige Produkte und qualifizierte Beratung – nicht deren Einschränkung“, so Heinz. „Das Altersvorsorgereformgesetz kann in der jetzigen Fassung zu negativen Folgen für Beratung, Produktqualität und Verbraucherschutz führen. Das darf nicht passieren.“













