Die HDI Versicherung hat bereits Ende März erklärt, dass das Coronavirus in der Betriebsschließungsversicherung (BSV) eingeschlossen ist. Bei anderen Versicherern ist es nicht abgedeckt. Können Sie uns das erklären?
Wolfgang Hanssmann: Der Kerngedanke der BSV ist es, Betriebe, vor allem aber nicht nur in lebensmittelnahen Bereichen und rund um das Heilwesen, gegen Risiken aus einer Schließung aufgrund des Infektionsschutzgesetzes abzusichern. Natürlich ist die Versicherungsbranche immer von lokal begrenzten Ereignissen wie Salmonellen oder behördlichen Einzelverfügungen ausgegangen. Niemand hat an eine flächendeckende Schließung aufgrund präventiver Allgemeinverfügungen gedacht. Das können wir aber nicht zum Problem unserer Kunden machen. Die aktuelle Situation zeigt, dass es jeden treffen kann. Weshalb HDI nun die neue BSV für fast alle Branchen anbietet.
Was bedeutet das genau?
Hanssmann: Kunden aller Branchen, die bei HDI eine Gewerbeversicherung Compact und den Baustein BSV mit Bezug auf das Infektionsschutzgesetz abgeschlossen haben, durften jederzeit darauf vertrauen, dass auch neuartige Krankheiten und Erreger abgedeckt sind. Obwohl es nicht namentlich genannt wird, haben wir damit das neue Coronavirus den in unseren Bedingungen genannten Erregern gleichgestellt und auch Allgemeinverfügungen akzeptiert. Somit sind behördlich angeordnete Betriebsschließungen aufgrund des neuen Coronavirus in den bestehenden Policen bei uns mitversichert.
Sie haben zum Wohle Ihrer Kunden entschieden. Nun senden Sie Ihren Kunden aber Änderungskündigungen. Wie passt das zusammen?
Hanssmann: Die aktuelle Corona-Krise hat den Konstruktionsfehler in den Bedingungen aufgezeigt. Denn ausgelegt und kalkuliert wurde die BSV für lokale Ereignisse, bei denen eine überschaubare Anzahl von Betrieben betroffen ist und wegen behördlicher Anordnung vorübergehend schließen muss. Auch wenn wir jetzt umfassende Schadenzahlungen geleistet haben – Betriebsschließungen aufgrund präventiver Allgemeinverfügungen entsprechen nicht dem Grundgedanken und der Leistungsfähigkeit der BSV. Deshalb haben wir unsere Bedingungen angepasst.
Sind zukünftig Pandemien also nicht über die BSV versicherbar?
Hanssmann: Die betrieblichen Folgen einer Pandemie werden auch weiter über unsere BSV versicherbar sein. Wir leisten auch zukünftig bei meldepflichtigen Krankheiten und Erregern verbunden mit einer behördlichen Einzelanordnung. Das gilt auch, wenn ein Betrieb aufgrund einer Einzelanordnung geschlossen wird, um ein Übergreifen meldepflichtiger Krankheiten oder Erreger aus einem fremden Betrieb zu verhindern. Die betriebswirtschaftlichen Folgen von Betriebsschließungen aufgrund einer Pandemie sind somit weiterhin privatwirtschaftlich versicherbar, nicht jedoch flächendeckende Allgemeinverfügungen.
Welche Veränderungen haben Sie noch bei den HDI Bedingungen für die BSV vorgenommen?
Hanssmann: Zusätzlich zu den bereits genannten Veränderungen wurde in den neuen Bedingungen der BSV eine vierwöchige Wartezeit aufgenommen. Weiterhin wurden einige Punkte genauer definiert, beispielsweise zur Anrechnung staatlicher Leistungen oder der Ausschluss von Mehrfachleistungen für einen Versicherungsfall innerhalb eines Jahres.
Herr Hanssmann, vielen Dank für das Interview.