DKM 2025: „RIS-Vorschriften könnten die Provisionen deckeln“

Foto: Cash.
Auftakt-Pressekonferenz der DKM (auf dem Podium von links): Thomas Billerbeck (BDVM), Prof. Dr. Matthias Beenken (FH Dortmund), Gerald Anchangeli (BVK), Michael H. Heinz (BVK), Dr. Lisa Knörrer (BBG), Katrin Taepke (verdeckt, BBG). Nicht im Bild: Dr. Bernhard Gause (DBVM).

Bei der EU-Kleinanlegerstrategie (RIS) droht weiterhin ein Provisionsdeckel durch die Hintertür. FiDa kommt. BVK-Präsident Michael H. Heinz sieht den Einsatz von KI bei Maklerpools „sehr kritisch“ und die Kaufland-Abmahnung des BVK war erfolgreich, bleibt aber vorerst ohne gerichtliche Klärung.

Das sind die wichtigsten Ergebnisse der gemeinsamen Auftakt-Pressekonferenz der DKM 2025 des Veranstalters BBG zusammen mit dem Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) und dem Bundesverband Deutscher Versicherungsmakler (BDVM) in Dortmund.

Auch nach dem jüngsten „Trilog“ der EU-Institutionen zur RIS bleibt ein Provisionsverbot für Versicherungsanlage-Produkte zwar vom Tisch, die vorgeschlagenen Vorschriften etwa zu Benchmarks oder dem zentralen Prinzip „Value for Money“ könnten aber „zu Situationen führen, die faktisch die Provisionen deckeln“, warnte BVK-Vize Gerald Archangeli. Der Verband werde sich dafür einsetzen, dass die Regelungen noch angepasst werden.


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Auch um ein weiteres EU-Regulierungsvorhaben wird die Branche wohl nicht umhin kommen: Die FiDA-Verordnung zur Bereitstellung und dem Austausch von Finanzdaten der Kunden zwischen den Finanzinstitutionen (Finacial Data Access). „FiDa kommt“, sagte Archangeli unter Bezug auf ein kürzlich geführtes Gespräch mit der neuen EU-Kommissarin für Finanzdienstleistungen, Maria Luis Albuquerque. 

Dr. Bernhard Gause, geschäftsführender Vorstand des BDVM, relativierte die Aussage insofern, als der Umgang mit den „Gate-Keepern“, also den hauptsächlich US-amerikanischen Daten-Kraken wie Google oder Amazon noch strittig sei. Kritiker befürchten, dass die finanzstarken US-Unternehmen die Daten Europäischer Verbraucher absaugen und zu ihrem Vorteil verwenden – auch zum Nachteil europäischer Finanzinstitutionen. Auch Gause bestätigte indes, dass FiDA weiterhin auf der Agenda der EU steht – alle Beteuerungen der Politiker zum Bürokratieabbau hin oder her.

Ein anderes Thema stellte BVK-Präsident Heinz in den Vordergrund: Den Einsatz von künstlicher Intelligenz (KI) bei Maklerpools. „Wir sehen das sehr kritisch“, so Heinz. Durch Einsatz von KI könnte eine Abhängigkeit der Makler von den Dienstleistern entstehen, „die wir uns vor einem Jahr noch nicht hätten vorstellen können“, warnte Heinz. „Und was passiert, wenn die KI Fehler macht“, fragte er. BVK-Vize Andreas Vollmer betonte, die Abhängigkeiten würden von manchen Pools gezielt geschaffen, um die Makler an sich zu binden.

BDVM: „Vertriebsklumpen“ durch Konsolidierung?

Dass Thema Maklerpools streifte auch BDVM-Präsident Thomas Billerbeck in Zusammenhang mit dem Stichwort „Konsolidierung“, zu dem die schriftliche Pressemitteilung des Verbands nur einen kurzen, merkwürdig nebulösen Absatz enthält. Dort heißt es: „Konsolidierung prägt das Tagesgeschehen und wird sich die kommenden Jahre fortsetzen. Der Erfolg dieser noch relativ jungen anorganischen Wachtstumsform hängt davon ab, nachhaltige Mehrwerte zu schaffen – für übernommene Mitarbeitende ebenso wie für Mandanten. Die Entwicklung bleibt spannend und wird Überraschungen mit sich bringen.“ Fertig.

Auch auf Nachfrage und Bitte, dies zu konkretisieren, blieb Billerbek vage. Die Konsolidierung resultiere hauptsächlich aus dem demografischen Wandel, weil viele Makler ihr Geschäft aufgeben und in andere Hände legen. Auch er wies aber darauf hin, dass heute kaum ein Makler ohne Pool-Anbindung auskomme. Durch die Konsolidierung, also die Übernahme von Kundenbeständen oder den Zusammenschluss mit anderen Pools, könnten möglicherweise „Vertriebsklumpen“ entstehen. Eine Bewertung der Entwicklung wollte er indes nicht vornehmen.

Kaufland-Abmahnung ohne gerichtliche Klärung

Vorerst abgeschlossen ist indes ein weiteres Thema, das zuletzt für Aufregung in der Branche gesorgt hatte: Die Abmahnung des BVK gegenüber der Kaufland-Gruppe in Zusammenhang mit dem Onlinevertrieb von Haustier- und Zahnzusatzversicherungen. Ein Kaufland-Unternehmen hatte nach Ansicht des BVK die gesetzlichen Vorschriften nicht ausreichend berücksichtigt.

Kaufland ist dem BVK laut Heinz demnach „freiwillig“ stark entgegengekommen und habe entsprechende Erklärungen abgegeben. Zu einer einstweiligen gerichtlichen Entscheidung in Bezug auf die Abmahnung ist es demnach offenbar nicht gekommen, und auch ein Hauptsacheverfahren, also eine fundierte Entscheidung in der Sache, ist insofern nicht mehr zu erwarten – sofern Kaufland nicht gegen die getroffenen Zusagen verstößt, betonte Heinz. Der BVK werde solche Vorgänge („Sauereien“) auch zukünftig konsequent verfolgen, kündigte er an.

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