Direktversicherung: Ordnung schaffen mit einer Versorgungsordnung

Dahinter steckt das Ziel, alle Anforderungen aus Steuer-, Versicherungs- und Arbeitsrecht für alle Beteiligten möglichst vollständig unter einen Hut zu bringen.

Versorgungsordnung schafft Ordnung

Dabei geht es wesentlich einfacher und verständlicher: Der Arbeitgeber, der ohnehin für die Versorgung haftet, beschreibt diese den Mitarbeitern gegenüber nur in einer eigenen Versorgungsordnung.

Darin sagt er seinen Mitarbeitern eine betriebliche Altersversorgung im Durchführungsweg U-Kasse (Unterstützungskasse) zu, deren Leistungen exakt denen der Rückdeckungsversicherung entsprechen. Damit ist auch der Rechtsanspruch auf die versprochenen Leistungen zweifelsfrei dargestellt.

In der Versorgungsordnung legt der Arbeitgeber zudem wesentliche Punkte fest, die im U-Kassen-Leistungsplan meistens gar nicht geregelt sind, zum Beispiel:

• Wer wird wann aufgenommen?

• Bekommen jüngere Mitarbeiter, für die bei Einführung der Versorgung Zuwendungen an die U-Kasse noch nicht steuerlich geltend gemacht werden können, einen sofort unverfallbaren Anspruch?

• Wie werden Mitarbeiter behandelt, die bereits eine anderweitige arbeitgeberfinanzierte Versorgung haben?

• In welchen (rechtlich zulässigen) Fällen behält sich der Arbeitgeber vor, Anwartschaften abzufinden?

Lohnt sich der Aufwand?

Natürlich entstehen bei Einführung einer Versorgung zusätzliche Kosten für eine individuelle Versorgungsordnung. Für die Versorgung einzelner Personen ist der Aufwand nicht notwendig. Je mehr Arbeitnehmer aber betroffen sind, sei es bei einer Direktversicherung oder bei einer U-Kassen-bAV, umso wichtiger wird eine übergreifende Versorgungsordnung – als Betriebsvereinbarung oder als betriebsvereinbarungsoffene Gesamtzusage.

Angesichts der Langfristigkeit solcher Verträge sollten Arbeitgeber deshalb diese Arbeit zu Beginn nicht scheuen.

Eine standardisierte Verfahrensweise mit stark reduziertem Beratungsaufwand zu einem vernünftigen Preis-/Leistungsverhältnis bietet hierfür das bAV-Beratungsunternehmen febs Consulting (www.febs-consulting.de).

Andreas Buttler ist Gesellschafter-Geschäftsführer der febs Consulting GmbH aus München, die sich als zugelassener Rentenberater für betriebliche Altersversorgung auf die Beratung rund um bAV und Zeitwertkonten spezialisiert hat.
Kontakt: [email protected]

Foto: Shutterstock & febs Consulting

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