EXKLUSIV: Confee-Gründer Meinhardt zur Übernahme durch Honorarfinanz

Thomas Meinhardt, con.fee AG, neben einer Grünpflanze
Foto: Confee AG
Thomas Meinhardt: "Die Confee AG bleibt unter dem Dach der Honorarfinanz ein weiterhin eigenständig agierendes Unternehmen."

Die Honorarfinanz AG übernimmt den ebenfalls auf honorarbasierte Finanzberatung spezialisierten Servicedienstleister Confee AG. Cash. fragte Thomas Meinhardt, Vorstandsvorsitzender und Gründer der Confee AG, nach den Hintergründen.

In der vergangenen Woche wurde bekannt gegeben, dass Honorarfinanz die Confee AG übernimmt. Was hat Sie bewogen, Ihre Unabhängigkeit aufzugeben?

Meinhardt: In der Anbindung an die Honorarfinanz AG sehen wir die Chance, unseren bisherigen und neuen Partnern neben unseren Dienstleistungen den Zugang zum Haftungsdach der Honorarfinanz AG und damit eine wertvolle Erweiterung unseres Leistungsangebots bieten zu können.

Übernimmt Honorarfinanz die Aktien der Confee AG vollständig oder behalten Sie einen Teil?

Meinhardt: Die Übernahme der Aktien der Confee AG durch die Honorarfinanz geschah zu 100 Prozent.

Wie viele Honorarberater sind bisher bei Confee angebunden und was passiert mit ihnen beziehungsweise ihren Verträgen?


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Meinhardt: Die 100 angebundenen Geschäftspartner der Confee bleiben vertraglich bei der Confee AG und nehmen nach wie vor das Confee-Leistungsangebot in Anspruch. Sie können jedoch zusätzlich das Leistungsangebot der Honorarfinanz, einschließlich des Haftungsdachs, in Anspruch nehmen.

In der Pressemitteilung heißt es, dass Confee unter dem Dach der Honorarfinanz als Markenname erhalten bleiben wird. Wie ist das zu verstehen? Bieten Sie weiterhin unterschiedliche Dienstleistungen an beziehungsweise richten sich an unterschiedliche Zielgruppen?

Meinhardt: Die Confee AG bleibt unter dem Dach der Honorarfinanz sogar ein weiterhin eigenständig agierendes Unternehmen. Ihr bisheriges Dienstleistungsangebot bleibt bestehen und wird mit neuen Produkt- und Dienstleistangeboten in Kürze erweitert. Confee Partner können sich jedoch im von Honorarfinanz angebotenen Haftungsdach zum Beispiel zu Bafin-registrierten Honoraranlageberatern weiter entwickeln und sie profitieren so unmittelbar von Produkten und Dienstleistungen, um vermögende Klientel optimal zu bedienen.

Ab welcher Größenordnung des Vermögens oder Anlagebetrags ist es aus Ihrer Sicht generell für Kunden sinnvoll, Honorarberatung in Anspruch zu nehmen? Inwieweit gibt es dafür von Confee für die angeschlossenen Honorarberater eine feste Grenze/Empfehlung und ändert sich diese nun?

Meinhardt: Eine Vermögensgrenze für die Inanspruchnahme der Honorarberatung  gibt es nicht.  Letztlich entscheidet der Kunde subjektiv, ob ihm eine wirklich unabhängige Beratung und Betreuung das natürlich vorher besprochene Honorar wert ist. Honorarvorgaben an die Berater existieren nicht. Eine große Hilfe stellt jedoch das Kurzgutachten „Confee Check“ dar. Mit ihm wird dem Kunden der monetäre Mehrwert eines Netto-Angebots plastisch aufgezeigt. Zudem hat die Honorarfinanz seit 15 Jahren Praxiserfahrung in der Endkundenberatung und wird ihre Erfahrungswerte in Bezug auf Honorierungsmodelle mit einbringen.

Was empfehlen Sie Kunden, deren Vermögen unterhalb einer für Honorarberatung sinnvollen Höhe liegt?

Meinhardt: Wenn ein Honorar aus verschiedenen Gründen nicht in Frage kommt, kann ein Berater nach Paragraf 34d/f GewO im Einzelfall auch einmal ein Provisionsprodukt anbieten. Außerdem kann ein Confee Partner den Kunden auch noch auf den von Confee initiierten Robo-Advisor verweisen, bei dem bereits Anlagen ab 2.500 Euro möglich sind.  Zudem bietet auch die Honorarfinanz für Kleinanleger ETF basierte Anlagestrategien an.

Hat Honorarberatung mit Erlaubnis (nur) nach §34h-GewO überhaupt Zukunft?

Meinhardt: Honorarberatung hat Zukunft. Auch wenn es nicht zu einem Provisionsverbot kommen sollte, gibt es zunehmend Kunden, die eine Beratung und Betreuung wollen, die wirklich unabhängig  von der Vergütung des Vermittlers durch Produktgeber erfolgt. Als Paragraf 34h GewO Berater berät man seine Kunden zu offenen Fonds unabhängig von Provisionsinteressen. Das Ganze können unsere Confee Partner jetzt mit der Honorarfinanz um die Bafin Zulassung nach Paragraf 15 WpIG erweitern. Mit dieser Zulassung können sie in Zukunft zu allen Finanzinstrumenten wie Einzelaktien, ETC’s und andere beraten und sind somit auch in der Lage, große Vermögen zu betreuen. 

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