Bei dem Falk Zinsfonds droht nach Ansicht der Münchener Kanzlei Mattil & Kollegen die Verjährung von Ansprüchen aus Prospekthaftung. Rechtsanwalt Ralph Veil weist auf eine entsprechende Regelung in dem Fondskonstrukt hin. Danach habe ein Anleger ? die Wirksamkeit dieser Vereinbarung vorausgesetzt ? sechs Monate nach Kenntnis des Prospektmangels Zeit, seine Ansprüche gerichtlich zu verfolgen. Verjährungsunterbrechende Maßnahmen mit Wirkung für alle Anleger habe es laut Veil bislang jedenfalls nicht gegeben.
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