Der Finanzausschuss des Deutschen Bundestages berät am 5. Oktober 2026 in einer öffentlichen Anhörung über die geplante Frühstartrente. Der Bund der Versicherten (BdV) sieht an dem Gesetzentwurf weiterhin deutlichen Verbesserungsbedarf – insbesondere bei der konzeptionellen Ausgestaltung und bei den Vorgaben für die Kapitalanlage.
„Damit die einzelnen Elemente der Kapitalrente zu einer bestmöglichen Entfaltung kommen können, sollte der Gesetzgeber sie miteinander verbinden“, sagt Stephen Rehmke, Vorstand des BdV.
Der Verbraucherschutzverein kritisiert vor allem, dass die Frühstartrente im Gesetzentwurf an den Abschluss eines individuellen, privatwirtschaftlichen Altersvorsorgevertrags gebunden ist. Stattdessen sollten automatisch individuelle Kapitalkonten bei staatlichen Verwaltungsstellen eingerichtet werden, auf denen das Geld der Frühstartrente gutgeschrieben wird. Die Anlage solle als Regelanlage der gesetzlichen Kapitalrente erfolgen.
BdV lehnt Zuzahlungen einkommensstarker Haushalte ab
Zuzahlungen aus einkommensstarken Haushalten lehnt der BdV ab. Sie verstärkten die Kapitalmarkteffekte und vergrößerten damit die Einkommensspreizung – was dem Ziel entgegenwirke, die Ungleichheit der späteren Renteneinkommen zu verringern.
Anders als im Gesetzentwurf vorgesehen, solle die Frühstartrente zudem automatisch in die gesetzliche Kapitalrente überführt werden. Verbraucherinnen und Verbraucher würden damit von der Entscheidung entlastet, ihre Frühstartrente spätestens zum 35. Lebensjahr in einen anderen Altersvorsorgevertrag zu überführen.
„Die automatischen Überleitungen könnten auch verhindern, dass die Finanzwirtschaft dann versucht, ihren Schnitt auf Kosten der Altersvorsorge junger Menschen zu machen“, sagt Rehmke.
Verein fordert verbindliche Anlagerichtlinien
Eine ineinandergreifende Konzeption könnte nach Einschätzung des BdV zugleich als Ansatzpunkt für eine nähere Auseinandersetzung mit Finanzmarktoperationen dienen – vorausgesetzt, die im Gesetz vorgesehene Finanzbildung ist qualitativ gesichert, unabhängig und verbraucherorientiert.
Aus Sicht des Verbraucherschutzvereins braucht es darüber hinaus gesetzlich fixierte Richtlinien zu einer wertschöpfenden und nachhaltigen Anlage der Finanzmittel.













