Der Bundesrat entscheidet bis zum 20. November 2026 darüber, ob die Frühstartrente zum 1. Januar 2027 startet. Der Bundestag hat das Gesetz bereits am 16. Oktober 2026 mit den Stimmen von CDU/CSU und SPD beschlossen. Grüne und Linke stimmten dagegen, die AfD enthielt sich. Herzstück der Reform ist das neue Altersvorsorgedepot 2027: Darin zahlt der Staat für Kinder ab sechs Jahren monatlich zehn Euro ein.
Vorausgegangen war der Regierungsentwurf, den das Bundeskabinett am 12. August 2026 beschlossen hat. Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) hat den Entwurf im Bundestag eingebracht. Er begründet die Reform mit mehr Chancengleichheit: „Mit der Frühstartrente geben wir jedem Kind in Deutschland ein Startkapital für die eigene Altersvorsorge.“ Bislang hänge der Vermögensaufbau zu oft vom Elternhaus ab, so Klingbeil. Diese Ungleichheit setze sich dann häufig bis ins Alter fort. Der SPD-Abgeordnete Michael Thews sprach in der Debatte von etwas Historischem. Stefan Schmidt von Bündnis 90/Die Grünen nannte die Frühstartrente hingegen eine Krücke, die finanzielle Wissenslücken zementiere.
Wer bekommt die Frühstartrente?
Gefördert werden zunächst die Geburtsjahrgänge 2020 und 2021. Für den Jahrgang 2020 gilt die Förderung rückwirkend ab 2026. In den Folgejahren kommt jeweils der aktuelle Jahrgang der Sechsjährigen hinzu, vorausgesetzt das Kind hat seinen Hauptwohnsitz in Deutschland. Vom sechsten bis zum 18. Lebensjahr überweist der Staat monatlich zehn Euro auf das Depot. Daraus ergeben sich jährlich 120 Euro und über die gesamten zwölf Förderjahre hinweg insgesamt 1.440 Euro.
Wie funktioniert das Altersvorsorgedepot 2027?
Haben Eltern keinen eigenen Vertrag abgeschlossen, investiert die Deutsche Bundesbank die Beiträge gesammelt und breit diversifiziert in Aktien. Der Finanzausschuss hat festgelegt, dass für die kollektive Anlage ausschließlich breit gestreute globale Aktien oder Aktienfonds infrage kommen. Auf diese Weise schließt der Gesetzgeber sachfremde politische Anlageziele aus.
Für das Standarddepot gilt zudem ein Kostendeckel von maximal einem Prozent pro Jahr. Bis zum 18. Geburtstag dürfen Anbieter keine Abschluss- und Vertriebskosten erheben. Die während der Ansparphase erzielten Erträge bleiben steuerfrei; ausgezahlt werden darf das Kapital grundsätzlich erst, sobald der Sparer sein 65. Lebensjahr vollendet hat.
Zusätzlich zur staatlichen Förderung lassen sich private Einzahlungen von bis zu 6.840 Euro jährlich einbringen - möglich auch durch Großeltern, Paten oder andere Personen außerhalb der Familie. Einige Anbieter haben für das Altersvorsorgedepot 2027 bereits Effektivkosten in Aussicht gestellt, die deutlich unterhalb der gesetzlichen Obergrenze liegen. Die Deka beziffert ihren Satz auf 0,1 Prozent, während die DWS in den ersten beiden Jahren ebenfalls 0,1 Prozent ansetzt und danach auf 0,28 Prozent kalkuliert.
| Merkmal | Regelung |
|---|---|
| Staatliche Förderung | zehn Euro pro Monat, 120 Euro pro Jahr |
| Förderzeitraum | 6. bis 18. Lebensjahr, insgesamt 1.440 Euro |
| Erste Jahrgänge | 2020 (rückwirkend ab 2026) und 2021 |
| Private Zuzahlungen | bis zu 6.840 Euro pro Jahr |
| Kostendeckel Standarddepot | maximal ein Prozent pro Jahr, keine Abschluss- und Vertriebskosten bis zum 18. Geburtstag |
| Verwaltung ohne eigenen Vertrag | Deutsche Bundesbank, breit gestreute globale Aktien und Aktienfonds |
| Auszahlung | frühestens ab dem 65. Lebensjahr |
| Pflicht zur Vertragsüberführung | bis zum 35. Lebensjahr, sonst Verfall der staatlichen Förderung |
| Geplantes Inkrafttreten | 1. Januar 2027, vorbehaltlich Zustimmung des Bundesrats bis 20. November 2026 |
Kritik der Verbraucherzentrale an den Kosten
Die Verbraucherzentrale hat errechnet, wie deutlich sich die Kostenhöhe angesichts der langen Laufzeit bemerkbar macht. Schöpft ein Anbieter den zulässigen Deckel von einem Prozent voll aus, summiert sich der Nachteil gegenüber kostengünstigen Alternativen bis zum 68. Lebensjahr auf rund 27.781 Euro. „Je länger das Geld angelegt bleibt, desto stärker wirken sich die höheren Kosten aus“, warnt die Verbraucherorganisation.
Was der Bundesrat beim Altersvorsorgedepot 2027 ändern will
In einer Stellungnahme vom 25. September 2026 verlangte der Bundesrat, dass zusätzliche private Einzahlungen in einen zweiten, neben der Frühstartrente bestehenden Vertrag steuerlich nicht noch einmal gefördert werden. Andernfalls wären bis zu 13.680 Euro pro Jahr steuerbegünstigt investierbar. Das sei „für die Erreichung des besonderen Förderzwecks der Frühstartrente nicht erforderlich“, heißt es in der Stellungnahme. Die Bundesregierung hat dem zugestimmt.
Darüber hinaus verlangt der Bundesrat, dass Kindern ohne Elternvertrag mit Erreichen der Volljährigkeit automatisch ein öffentlich verwaltetes Standarddepot zur Verfügung gestellt wird. Zudem sollen sie während der Ansparphase bis zu dreimal Auskunft über Anteilswert und Wertentwicklung der kollektiven Anlage erhalten. Die Bundesregierung hat hierzu bislang nur eine Prüfung in Aussicht gestellt.
Welche Fristen Eltern und Berater kennen müssen
Zwei Fristen prägen das Altersvorsorgedepot 2027. Solange das Kind noch nicht volljährig ist, entstehen im Standarddepot keine Abschluss- und Vertriebskosten. Bleibt die Familie bei der kollektiven Lösung der Bundesbank, muss das Guthaben spätestens bis zum 35. Lebensjahr in einen individuellen Vertrag überführt werden. Geschieht das nicht, erlischt der Anspruch auf die eingezahlten 1.440 Euro samt Erträgen, und das Kapital fließt zurück an den Bund.
Was die Frühstartrente den Staat kostet
Nach Angaben des Bundestags entstehen dem Staat durch die Frühstartrente 2027 Kosten von rund 198 Millionen Euro. Bis 2030 sollen sie auf rund 411 Millionen Euro steigen.














