Am 16. Oktober 2026 hat der Bundestag die Frühstartrente in zweiter und dritter Lesung beschlossen. Die verabschiedete Fassung fällt schärfer aus als der ursprüngliche Regierungsentwurf. Die Zustimmung kam von CDU/CSU und SPD, während Bündnis 90/Die Grünen sowie Die Linke dagegen votierten; die AfD enthielt sich der Stimme. Kern der Verschärfung ist eine neue Kostenregel: Das Verbot von Abschluss- und Vertriebskosten für den geförderten Vertragsteil greift künftig nicht mehr nur bis zum 18. Geburtstag, sondern reicht bis zum Start der Auszahlungsphase, die frühestens mit dem 65. Lebensjahr beginnt. Für Banken, Versicherer und Vermittler ändert sich damit die Kalkulation beim Altersvorsorgedepot 2027 von Grund auf.
Die neue Kostenregel beim Altersvorsorgedepot 2027
Ursprünglich sollte das Kostenverbot nur bis zur Volljährigkeit des Kindes greifen. Danach wären für Anbieter wieder Abschluss- und Vertriebskosten möglich gewesen. Das änderte der Finanzausschuss des Bundestags am 14. Oktober 2026. Seither gilt das Verbot bis zum Start der Auszahlungsphase, die frühestens mit dem 65. Geburtstag beginnt. Betroffen ist davon ausschließlich der Depotanteil, der aus der staatlichen Förderung von zehn Euro monatlich stammt, sowie dessen Erträge. Für Beiträge, die Eltern zusätzlich und freiwillig in Höhe von bis zu 6.840 Euro je Kalenderjahr einzahlen dürfen, greift die Kostenbremse dagegen nicht.
Hinzu kommt ein zweiter Hebel: Für zertifizierte Standarddepot-Verträge schreibt das Gesetz einen Effektivkostendeckel von maximal einem Prozent pro Jahr vor. Kein Vertriebskostenabzug über Jahrzehnte und zugleich gedeckelte Gesamtkosten - diese Kombination verändert die Kalkulationsgrundlage für Anbieter spürbar.
Auswirkungen für Banken, Versicherer und Vermittler
Ein auf Provisionen basierendes Geschäftsmodell verliert durch diese Regelung beim geförderten Teil des Altersvorsorgedepots 2027 an Attraktivität. Da das Kapital erst nach Jahrzehnten zur Auszahlung kommt, können weder zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses noch im gesamten Verlauf der Ansparphase Kosten aus dem Produkt gedeckt werden.
Hinzu kommt der Vertriebsweg. Nach Berichten über den Gesetzentwurf ist für den Abschluss des Standarddepots keine verpflichtende Anlageberatung vorgesehen, das Depot lässt sich vollständig digital abschließen. Digitaler Abschluss, Kostendeckel und Vertriebskostenverbot treffen damit zusammen. Diese Kombination stellt klassische Vermittlerprovisionen für das Produkt infrage.
Was Eltern tun müssen - und was passiert, wenn sie nichts tun
Vom vollendeten sechsten bis zum 18. Lebensjahr zahlt der Staat für jedes Kind monatlich zehn Euro in ein zertifiziertes Altersvorsorgedepot ein. Eltern können diesen Betrag freiwillig aufstocken, indem sie zusätzlich bis zu 6.840 Euro im Jahr einzahlen. Für diesen Teil entfällt allerdings die staatliche Förderung.
Entscheiden sich Eltern gegen ein eigenes Depot, geht die Förderung deswegen nicht verloren. Die zehn Euro fließen stattdessen in ein Sondervermögen, das von der Deutschen Bundesbank verwaltet und breit am Kapitalmarkt investiert wird. Laut der Fassung des Finanzausschusses müssen die kollektiv angelegten Mittel ausschließlich in breit diversifizierte globale Aktien oder Aktienfonds fließen. Das dort angesparte Kapital kann bis zum 35. Geburtstag noch in einen persönlichen Altersvorsorgedepot-Vertrag umgezogen werden, erst danach erlischt der Anspruch gegenüber dem Bund.
Grundsätzlich erfolgt die Auszahlung des geförderten Kapitals erst nach dem 65. Geburtstag. Bis zum Beginn der Auszahlungsphase bleiben die Erträge steuerfrei. Die administrative Abwicklung übernimmt die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen, die bei der Deutschen Rentenversicherung Bund angesiedelt ist.
| Parameter | Regelung |
|---|---|
| Staatlicher Beitrag | Zehn Euro pro Monat, vom sechsten bis zum 18. Lebensjahr |
| Private Zusatzbeiträge | bis 6.840 Euro pro Jahr, ohne zusätzliche Förderung |
| Kostendeckel Standarddepot | maximal ein Prozent Effektivkosten pro Jahr |
| Verbot von Abschluss- und Vertriebskosten | bis zum Beginn der Auszahlungsphase (frühestens ab 65 Jahren), nur für den geförderten Vertragsteil |
| Auszahlung | frühestens ab dem 65. Lebensjahr, Erträge bis dahin steuerfrei |
| Übertragungsfrist Sondervermögen | bis zum 35. Geburtstag in ein persönliches Depot überführbar |
| Geplantes Inkrafttreten | 1. Januar 2027, vorbehaltlich Zustimmung des Bundesrats |
Altersvorsorgedepot 2027: Zeitplan und offene Fragen
Der Bundestag hat sein Votum abgegeben, das letzte Wort hat der Bundesrat jedoch noch nicht gesprochen. Zuvor hatte die Länderkammer fünf Änderungen gefordert. Dazu zählt, dass eine ruhend gestellte Förderung automatisch endet, sobald Eltern wieder eigene Beiträge einzahlen. Außerdem soll künftig nur noch ein Vertrag statt zweier gefördert werden. Zudem gefordert werden eine automatisierte Übertragung in ein Standarddepot sowie die Pflicht, die Kinder regelmäßig zu informieren. Ob das Gesetz zum Altersvorsorgedepot 2027 wie vorgesehen zum 1. Januar 2027 wirksam wird, hängt somit davon ab, ob der Bundesrat seine Zustimmung noch erteilt.
Einordnung: Kosten für den Bund und Stimmung bei Eltern
Für den Bundeshaushalt bedeutet die Reform zunächst überschaubare, aber wachsende Ausgaben. Die Bundesregierung rechnet für 2027 mit 198 Millionen Euro. Weil mit jedem Jahrgang neue Kinder förderberechtigt werden, dürfte die Summe bis zum Jahr 2030 auf rund 411 Millionen Euro im Jahr anwachsen.
Wie das Angebot bei Eltern ankommt, zeigt eine Erhebung von YouGov im Auftrag des GDV, für die zwischen dem 5. und 9. Oktober 2026 insgesamt 1.005 Eltern befragt wurden. Demnach bewerten 74 Prozent die Frühstart-Rente positiv, während knapp zehn Prozent sie ablehnen. Gleichzeitig gab rund 60 Prozent der Befragten an, vor der Umfrage kaum oder überhaupt nichts über das Programm gewusst zu haben. „74 Prozent der Eltern bewerten die Frühstart-Rente positiv. Das ist ein starker Rückhalt für den frühen Einstieg in eine kapitalgedeckte Altersvorsorge“, sagt GDV-Hauptgeschäftsführer Jörg Asmussen. Der SPD-Bundestagsabgeordnete Michael Thews sieht darin Hilfe für viele Familien: „Das wird vielen helfen, eine vernünftige Altersvorsorge aufzubauen.“














