Mitte Oktober hatte der Bundestag das Gesetz zur Frühstart-Rente verabschiedet. Kinder sollen damit zwischen ihrem sechsten Geburtstag und der Volljährigkeit jeden Monat zehn Euro Förderung für ein eigenes Altersvorsorgedepot bekommen.
Anspruch auf die Förderung hat laut Deutscher Rentenversicherung jedes Kind mit erstem Wohnsitz in Deutschland, und zwar ab dem sechsten Lebensjahr bis zur Volljährigkeit. Über die gesamte Laufzeit von zwölf Jahren kommen so 1.440 Euro staatlicher Zuschuss zusammen. Das Kapital fließt allerdings nicht während der Ansparphase, sondern erst mit dem Eintritt in den Ruhestand.
Wer mehr zurücklegen möchte, kann das Altersvorsorgedepot zusätzlich aufstocken. Laut Eckpunktepapier der Bundesregierung dürfen Eltern oder andere Dritte bis zu 6.840 Euro pro Jahr einzahlen. Mit dem 18. Geburtstag lässt sich das Depot zudem nahtlos in einen steuerlich geförderten Altersvorsorgevertrag überführen. Die erzielten Erträge unterliegen dabei bis zum Beginn der Auszahlung keiner Besteuerung.
| Merkmal | Regelung |
|---|---|
| Förderzeitraum | Vom sechsten Lebensjahr bis zur Volljährigkeit |
| Monatlicher Förderbetrag | Zehn Euro pro Kind |
| Erster geförderter Jahrgang | Geburtsjahrgang 2020, rückwirkend ab 1. Januar 2026 |
| Fördersumme über zwölf Jahre | 1.440 Euro |
| Auszahlung | Erst ab Renteneintritt |
| Zusätzliche private Einzahlungen | Bis zu 6.840 Euro pro Jahr durch Eltern oder Dritte |
| Verwaltung und Prüfung | Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) bei der DRV Bund |
| Ohne eigenen Depotvertrag | Kollektive, jahrgangsweise organisierte Auffanglösung |
Wer als Erstes profitiert - und wer bislang noch nicht zum Zug kommt
Zunächst kommt nur der Geburtsjahrgang 2020 in den Genuss der Förderung, der im Jahr 2026 das sechste Lebensjahr vollendet. Die Regelung soll rückwirkend zum 1. Januar 2026 gelten. Ab 2027 kommt laut Deutscher Rentenversicherung dann jährlich ein weiterer Jahrgang von Sechsjährigen hinzu.
Für ältere Kinder und Jugendliche gilt das nicht: Die sieben- bis 18-Jährigen der Geburtsjahrgänge 2008 bis 2019 gehen leer aus und erhalten keine staatliche Förderung, berichtet ZDFheute.
Wer die Frühstart-Rente prüft und auszahlt
Zuständig für Prüfung und Auszahlung ist die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA), die organisatorisch bei der Deutschen Rentenversicherung Bund angesiedelt ist. Allerdings betont die DRV ausdrücklich, dass es sich hierbei um keine Leistung der gesetzlichen Rentenversicherung handelt. Haben Eltern keinen eigenen Depotvertrag abgeschlossen, greift laut Eckpunktepapier der Bundesregierung eine kollektiv organisierte, jahrgangsweise Auffanglösung.
Kritik an der Frühstart-Rente: Verbraucherschützer und Ökonomen äußern Bedenken
In seiner Stellungnahme vom 2. Oktober 2026 forderte der Bundesrat gleich mehrere Korrekturen. Er lehnt zusätzliche Steuervorteile für einen zweiten Zusatzvertrag ab und fordert eine bessere Information von Kindern in der Auffanglösung. Hinzu kommt eine Informationspflicht kurz vor dem Verfall von Ansprüchen.
Bereits am 10. August 2026 bemängelte der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) Produktkosten, die mit bis zu einem Prozent als zu hoch zugelassen seien, sowie fehlende individuelle Konten für jedes Kind. Zudem hält der Verband die Zuzahlungsgrenze von 6.840 Euro für zu hoch. Der Vermögensaufbau dürfe nicht davon abhängen, wie hoch das Einkommen ist, wie gut die Eltern sich mit Finanzthemen auskennen oder ob sie selbst aktiv werden, erklärt vzbv-Finanzexpertin Dorothea Mohn. Dadurch könnten sich ihrer Einschätzung nach soziale Ungleichheiten sogar noch verstärken.
Expertinnen und Experten des Leibniz-Instituts SAFE kritisieren außerdem, dass im finalen Regierungsentwurf die zunächst fest vorgesehene Pflicht zu einer weltweit breit gestreuten, ausschließlich aktienbasierten Anlage für die Auffanglösung gestrichen wurde. Stattdessen soll die Höhe der Aktienquote erst später in einer gemeinsamen Anlagerichtlinie von Bundesfinanzministerium, Bundeskanzleramt und Bundesbank bestimmt werden, ohne dass das Parlament erneut damit befasst wird.
Welche Folgen die Frühstart-Rente für Berater und Vermittler hat
Aus Reihen der Finanzbranche gibt es durchaus Zustimmung: „Frühstart-Rente setzt wichtigen Anreiz zum Aktiensparen“, so das Urteil von Michael Fritz, der als Vorstandsvorsitzender der Kreissparkasse Böblingen gegenüber der Stuttgarter Zeitung Stellung bezog. Zurückhaltender äußert sich dagegen Dr. Guido Bader, der für die Stuttgarter Lebensversicherung im Gespräch mit Cash. Stellung nimmt. Für ihn ist die Frühstart-Rente ein „symbolischer Einstieg - aber kein spürbarer Beitrag zur privaten Altersvorsorge“.
Für den Vertrieb bleibt die Produktseite vorerst unklar. Das als besonders günstig konzipierte Standarddepot soll ohne Abschluss- und Vertriebskosten auskommen, eine Regelung zur Beratungsvergütung fehlt bislang. Ebenso wenig steht bereits fest, welche Anlagestrategie die kollektive Auffanglösung konkret verfolgen wird - das klärt sich erst, sobald Bundesfinanzministerium, Kanzleramt und Bundesbank ihre gemeinsame Anlagerichtlinie vorgelegt haben.














