GDV-BU-Statistik: Franke und Bornberg sieht Licht und Schatten

Die Ratingagentur Franke und Bornberg (F&B) hat es grundsätzlich begrüßt, dass sich der GDV mit der Regulierungspraxis in der Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) auseinandergesetzt hat. Die Bereitschaft des Versicherungsverbandes, mehr Transparenz zu zeigen, sei „gut und zeitgemäß“, teilte das Unternehmen am Montag mit. Doch die Analysten bringen auch viele kritische Punkte zur Sprache.

Michael Franke, Chef der Ratingagentur Franke und Bornberg, und sein Team haben die jüngste GDV-Statistik zur BU-Regulierung kritisch unter die Lupe genommen.

Nur so könne Vertrauen in die Leistungsbereitschaft der Assekuranz zurückgewonnen werden, loben die F&B-Analysten die erstmalig erhobene BU-Statistik des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Diese kam unter anderem zu dem Ergebnis, dass die Leistungsquote der BU-Anbieter – also das Verhältnis von anerkannten zu eingereichten Leistungsanträgen – bei rund 77 Prozent liegt.

„GDV-Daten bislang noch lückenhaft“

Auf die lobenden Worte folgen jedoch viele kritische Anmerkungen: So seien die GDV-Daten bislang noch lückenhaft, teilte das Hannoveraner Unternehmen mit. Zudem missfällt den Analysten, dass eine Verifizierung der Daten von unabhängiger Stelle derzeit nicht vorgesehen sei. Da die Daten laut GDV ausschließlich auf Angaben der befragten Unternehmen beruhen, sei eine externe Prüfung nicht möglich. „Damit jedoch steht und fällt die Aussagekraft und vor allem die Akzeptanz für die erhobenen Werte“, heißt es. In den bisherigen Veröffentlichungen und Kommentaren würden ausschließlich verdichtete Zahlen genannt. „Weder konkrete Antworten noch die zugrunde liegenden Fragen sind bekannt. Das lässt viele Fragen offen“, so die Kritik.

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Dabei müssten sich die Versicherer gar nicht verstecken, so Franke und Bornberg. Die BU-Regulierung sei „deutlich besser als ihr Ruf“. Das Unternehmen verweist dazu auf die jüngsten Ergebnisse einer hauseigenen unabhängigen Studie zur BU-Regulierungspraxis, die man in Kürze vorliegen werde.

Gleichwohl merkte Franke und Bornberg an, dass die vom GDV genannte Leistungsquote von 77 Prozent deutlich über den Werten liege, die das Analysehaus selbst ermittelt habe. „Bezogen auf alle Anträge lagen unsere Werte für 2014 bei knapp 65 Prozent. Erst wenn die Fälle von zurückgezogenen Anträgen oder verletzter Mitwirkung abgezogen werden, erreicht die von uns ermittelte Quote fast 75 Prozent und damit annähernd den GDV-Wert“, heißt es dazu.

„Klare Aussagen gefragt“

Darüber hinaus würden viele Kunden ihren Anspruch nicht weiter verfolgen und den Fragebogen nicht ausgefüllt zurücksenden. „Der GDV weist nicht aus, wie er mit diesen Fällen umgeht. Berücksichtigt die Quote alle Leistungsanträge, oder nur jene, bei denen alle für die Entscheidung erforderlichen Angaben vorlagen?“, fragen sich die BU-Experten. Die Differenz sei „beträchtlich“. „Nach unseren Erfahrungen werden Vorgänge, die nicht zur Entscheidung kommen, in den Statistiken der Versicherer unterschiedlich geführt. Allein dadurch kann es bei der Leistungsquote zu Abweichungen im zweistelligen Prozentbereich kommen.“ Hier seien klare Aussagen gefragt, mahnen die Analysten.

Seite zwei: F&B über Gutachten-Quote und Regulierungsdauer

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