Die Interrisk hat ihr Angebot in der Risikolebens- und Berufsunfähigkeitsversicherung grundlegend überarbeitet. Die bislang bereits hoch bewerteten Tarife wurden in mehreren Punkten angepasst und erweitert. Ziel ist es, die Produkte übersichtlicher zu gestalten und gleichzeitig den Leistungsumfang weiter auszubauen.
Im Fokus der Überarbeitung steht die Risikolebensversicherung. Hier entfallen künftig Zuschläge für Motorradfahrer. Zudem spielen Bürotätigkeit und Führungsverantwortung keine Rolle mehr bei der Risikoeinstufung. Die Zahl der Berufsgruppen wurde auf fünf reduziert, um die Tarifierung zu vereinfachen. Ärztliche Untersuchungen und finanzielle Zusatzerklärungen sind erst ab einer Versicherungssumme von mehr als 500.000 Euro erforderlich.
Erweitert wurden auch die Nachversicherungsmöglichkeiten. Ereignisabhängige Nachversicherungsgarantien können nun innerhalb von fünf statt bislang drei Jahren genutzt werden. Neu aufgenommen wurden dabei unter anderem das Erreichen des 18. Lebensjahres, eine Unternehmensgründung sowie die Finanzierung einer Solaranlage.
Neue Optionen in der Risikolebensversicherung
Zusätzliche Flexibilität bietet die Ausweitung der Verlängerungsoption auch auf den Tarif XL. Bei einem Berufswechsel greift künftig eine Günstigerprüfung. Erfolgt der Wechsel innerhalb der ersten zehn Vertragsjahre und bis zum 36. Lebensjahr, ist keine erneute Risikoprüfung erforderlich. Danach ist ein Wechsel bis zum 51. Lebensjahr mit Risikoprüfung möglich.
Neu eingeführt wurde zudem ein Immobiliendarlehenstarif. Dieser ermöglicht Versicherungssummen bis zu 600.000 Euro, sofern der Abschluss innerhalb von zwölf Monaten nach Abschluss des Darlehensvertrags erfolgt. Die maximale Laufzeit beträgt 50 Jahre.
Auch die Berufsunfähigkeitsversicherung wurde deutlich ausgebaut. Nachversicherungsgarantien sind nun bis zu 50 Prozent der versicherten BU Rente möglich, insgesamt bis zu einer Jahresgesamtrente von 36.000 Euro. Ergänzend wurde eine Karrieregarantie eingeführt. Nach einem Gehalts- oder Einkommenssprung kann die monatliche BU Rente innerhalb von zwölf Monaten ohne Gesundheitsprüfung auf bis zu 6.000 Euro erhöht werden.
Erweiterte Leistungen in der Berufsunfähigkeit
Die Verlängerungsoptionen in der Berufsunfähigkeitsversicherung gelten künftig ohne erneute Risikoprüfung. Die Infektionsklausel greift nun auch bei einem teilweisen Tätigkeitsverbot. Zudem entfallen bei Beitragszahlung künftig Stundungszinsen.
Vorstandsvorsitzender Dr. Florian Sallmann unterstreicht die Bedeutung einer umfassenden Absicherung. „Für uns steht die Sicherheit unserer Kunden im Mittelpunkt. Der plötzliche Tod des Hauptverdieners kann die Familie neben der persönlichen Tragik in existenzielle Not bringen. Und der Verlust des Einkommens bei eintretender Berufsunfähigkeit wird durch die Erwerbsminderungsrente nicht im Entferntesten ausgeglichen. Deswegen bieten wir unseren Vertriebspartnern Lösungen an, die nach dem heutigen Erkenntnisstand den umfangreichsten und besten Schutz darstellen. Der Kunde ist rundherum abgesichert und profitiert zusätzlich, wenn eine Berufsunfähigkeit eintreten sollte, von unseren Hilfs- und Assistance-Leistungen.“











