Am 26. Februar befasst sich der Bundestag in erster Lesung mit dem Altersvorsorgereformgesetz. Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) begrüßt zwar das Ziel, die private Altersvorsorge zu stärken und zukunftsfest aufzustellen, sieht jedoch deutlichen Korrekturbedarf. „Die vorliegende Reform in ihrer derzeitigen Fassung wirft erhebliche fachliche und praktische Bedenken auf. Aus Sicht des Berufsstands gefährdet sie nicht nur die Qualität der Beratung sowie der Altersvorsorgeprodukte, sondern auch den Verbraucherschutz“, betont BVK-Präsident Michael H. Heinz.
Besonders kritisch bewertet der Verband die geplante Einführung standardisierter Altersvorsorgeprodukte, sofern diese ohne verpflichtende Beratung angeboten werden. Nach dem Versicherungsvertragsgesetz ist eine Beratung in den Paragrafen 6 und 61 ausdrücklich vorgesehen. Aus Sicht des BVK muss dieser Grundsatz auch für nicht versicherungsbasierte Altersvorsorgeprodukte gelten.
Altersvorsorge sei ein langfristiges und für Verbraucher existenziell bedeutsames Thema. Ohne fachkundige Begleitung steige das Risiko, dass Kunden ungeeignete Produkte wählen oder Entscheidungen auf unzureichender Informationsbasis treffen. Beratung dürfe daher nicht als verzichtbarer Kostenfaktor verstanden werden, sondern sei zentraler Bestandteil des Verbraucherschutzes. Ein Vertrieb ohne Beratung wirke kontraproduktiv.
Scharfe Kritik äußert der BVK zudem am vorgesehenen pauschalen Kostendeckel von 1,5 Prozent für Abschlusskosten. Ein starres Limit greife tief in die Produktgestaltung ein und blende betriebswirtschaftliche Realitäten aus. Nach Einschätzung des Verbands drohen Fehlanreize, eine geringere Produktvielfalt und sinkende Innovationsbereitschaft der Anbieter.
„Vor allem aber gefährdet es langfristig die Beratungsqualität“, so Heinz, „da qualifizierte Vermittlung und laufende Betreuung nicht beliebig kostengünstig erbracht werden können.“ Der Verband verweist darauf, dass eine individuelle und lebensbegleitende Vorsorgeberatung mit entsprechendem Aufwand verbunden ist, der sich in der Kalkulation widerspiegeln müsse.
Auch die geplante Verlängerung der Kostenverteilung über die Laufzeit sieht der BVK kritisch. Die vorgesehene Streckung der Zillmerung stelle die betriebswirtschaftliche Kalkulation vieler Vermittlerbetriebe infrage. Gerade kleinere Einheiten seien auf verlässliche Refinanzierungsstrukturen angewiesen, um eine kontinuierliche Beratung sicherzustellen.
Vor diesem Hintergrund appelliert der BVK an die Bundestagsabgeordneten, im parlamentarischen Verfahren nachzubessern. Eine nachhaltige Stärkung der privaten Altersvorsorge setze realistische Rahmenbedingungen, wirtschaftlich tragfähige Produkte und eine qualifizierte Beratung voraus. Nach Ansicht des Verbands kann das Reformziel nur erreicht werden, wenn regulatorische Vorgaben die Praxis der Vermittler und die Anforderungen an eine fundierte Altersvorsorgeberatung angemessen berücksichtigen.














