Die Zulassung zum Medizinstudium ist stark umkämpft. 2025 bewarben sich 33.000 Personen, rund 11.000 haben einen Platz erhalten. Neben dem klassischen Einser-Abitur spielen durch die Neuregelungen des Bundesverfassungsgerichts seit 2019 weitere Kriterien wie Eignungstests oder Berufserfahrung eine Rolle. Auch Bewerberinnen und Bewerber ohne Abitur können Medizin studieren, wenn sie eine medizinische Ausbildung mit guten Leistungen abgeschlossen und mehrere Jahre Berufserfahrung gesammelt haben.
Das Studium umfasst zwölf Semester: die Vorklinik, die Klinik und das Praktische Jahr. In der Vorklinik stehen die Grundlagenfächer Anatomie, Physiologie und Biologie im Mittelpunkt, ergänzt durch ein Pflegepraktikum. Nach dem Physikum folgen drei Jahre Klinik mit breiten Lehrinhalten von Allgemeinmedizin bis Chirurgie. Nach zehn Semestern steht das zweite Staatsexamen, auch „Hammerexamen“ genannt, an. Voraussetzungen hierfür sind alle Leistungsnachweise, 120 Tage Famulatur und fünf Blockpraktika. Im anschließenden Praktischen Jahr arbeiten Studierende in drei Tertialen in Klinik und Wahlfach, bevor die ärztliche Abschlussprüfung ansteht und die Approbation beantragt werden kann.
PKV: Schon im Studium die Weichen stellen
Studienanfänger, die sich an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule einschreiben, unterliegen grundsätzlich der Krankenversicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung für Studierende. Innerhalb der ersten drei Monate nach Studienbeginn können sie sich von dieser Versicherungspflicht befreien lassen und in die private Krankenversicherung wechseln oder gegebenenfalls dort bleiben.
Wer von diesem Recht keinen Gebrauch macht, kann trotzdem schon während des Studiums die Weichen in Richtung PKV stellen – mit einem Optionstarif. Der INTER Opti ermöglicht einen späteren Wechsel in einen offenen Tarif der INTER für die Krankenvoll- oder Krankenzusatzversicherung. Er kann bis zum 45. Lebensjahr abgeschlossen werden. Die Wechseloption bleibt bis zum Ende des Kalenderjahres, in dem das 50. Lebensjahr vollendet wird, erhalten. Wird die Option auf eine Zusatzversicherung gezogen, bleibt die Option auf eine Vollversicherung bestehen.
Krankenvollversicherung während des Studiums
Für Studienanfänger, die sich zu Beginn ihres Studiums für eine private Krankenvollversicherung entscheiden, ist der Tarif „INTER JAZ 300 A” geeignet. Er kann ab dem 21. und bis zum 39. Lebensjahr abgeschlossen werden. Er bietet gehobene Leistungen wie Einbettzimmer sowie Chefarztbehandlung und erstattet ambulant, stationär und zahnmedizinisch über die Höchstsätze der GOÄ und der GOZ hinaus. Da in diesem Tarif keine Alterungsrückstellungen gebildet werden, ist er besonders preisattraktiv.
Nach dem Studium können Mediziner bei Überschreiten der Jahresarbeitsentgeltgrenze in jeden offenen Vollversicherungstarif der INTER für Human- oder Zahnmediziner wechseln. Liegt das Einkommen darunter, gilt die Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung. In diesem Fall kann der JAZ 300 A in den INTER Opti umgewandelt werden, der später wieder einen Wechsel in einen Vollversicherungstarif ermöglicht.











