Krankschreibungen per Telefon bis Ende März 2023 möglich

Drei Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen übereinander
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Krankschreibungen wegen Erkältungsbeschwerden bleiben angesichts der Coronakrise und der Grippesaison noch bis Ende März 2023 auch telefonisch und ohne Praxisbesuch möglich. Der Gemeinsame Bundesausschuss von Ärzten, Krankenkassen und Kliniken beschloss am Donnerstag, eine vorerst bis Ende November laufende Sonderregelung zu verlängern.

Versicherte können Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen wegen leichter Atemwegserkrankungen damit weiterhin für bis zu sieben Tage nach telefonischer Befragung durch Ärztinnen und Ärzte bekommen. Diese können zudem für bis zu sieben Kalendertage verlängert werden.

Der Gemeinsame Bundesausschuss erläuterte, es sei im Moment schwer vorherzusagen, wie sich die Fallzahlen von Corona-Erkrankten in den Krankenhäusern in den kommenden Monaten entwickelten. „Erschwerend kommt aber hinzu: Wir stehen vor der Erkältungs- und Grippesaison“, sagte der Vorsitzende Josef Hecken. Das spreche dafür, auf Sicherheit für Patientinnen, Patienten und das Praxispersonal zu setzen.

Hecken wies vor allem auf chronisch Kranke hin, die öfter als andere in Arztpraxen gehen müssten und besonders vor vermeidbaren Infektionen zu schützen seien. Mit der telefonischen Krankschreibung hätten Praxen nun weiterhin eine einfach umsetzbare Möglichkeit, leichte und schwere Krankheitsfälle voneinander abzugrenzen und volle Wartezimmer zu vermeiden. (dpa-AFX)

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