Die Barmer hält die Notfallreform, die der Bundestag vor zwei Wochen verabschiedet hat, für unzureichend. Nach Einschätzung der Krankenkasse bleiben die Notaufnahmen überlastet. Denn das Gesetz sieht eine vorherige Ersteinschätzung durch Fachpersonal zwar vor, macht sie aber nicht verpflichtend. Barmer-Chef Christoph Straub forderte deshalb bei der Vorstellung des Barmer-Krankenhausreports in Berlin eine verpflichtende Telefonberatung.
Die bisherige Formulierung genügt ihm nicht: „Ohne eine klare Vorgabe ist der Erfolg der Reform fraglich“, sagt Straub.
Fallzahlen pro Klinik steigen deutlich
Der Barmer-Krankenhausreport zeigt, wie sich die Lage entwickelt hat. Von 2015 bis 2024 kletterte die Zahl ambulant behandelter Notfälle in Kliniken von rund 12,3 Millionen auf etwa 12,7 Millionen. Zugleich sank die Zahl der Kliniken. Daraus errechnet die Kasse im Schnitt ein Fallzahl-Plus von 8,7 Prozent pro Krankenhaus.
| Kennzahl | Wert |
|---|---|
| Ambulante Notfallbehandlungen 2015 | rund 12,3 Millionen |
| Ambulante Notfallbehandlungen 2024 | rund 12,7 Millionen |
| Anstieg pro Klinik (2015-2024) | 8,7 Prozent |
Starke regionale Unterschiede bei der Notfallversorgung
Wie häufig Patienten die ambulante Notfallversorgung nutzen, unterscheidet sich zudem stark von Bundesland zu Bundesland. In Baden-Württemberg etwa griffen Patienten 2024 fast doppelt so oft auf diese Versorgung zurück wie in Thüringen. Grundlage der Auswertung sind Daten von rund 8,5 Millionen Barmer-Versicherten, hochgerechnet auf die gesamte Bevölkerung.
Notaufnahmen überlastet: Straub warnt vor Sicherheitsrisiko
Straub sieht darin nicht nur ein organisatorisches, sondern auch ein Sicherheitsproblem. Weil die Notaufnahmen überlastet sind, geraten auch jene Patienten in Gefahr, bei denen tatsächlich ein akuter Notfall vorliegt. „Nicht jeder vermeintliche Notfall ist tatsächlich einer“, betont der Barmer-Chef.
Straub wirbt deshalb für eine Pflicht-Telefonberatung nach dänischem Vorbild. Eine solche Beratung soll die Ersteinschätzung vor dem Gang in die Notaufnahme verbindlich machen. Die aktuelle Reform sieht sie dagegen nur freiwillig vor.















