Lebensversicherungen: Gesetz beendet „ewigen“ Widerruf

Norman Wirth, AfW, vor einer weißen Backsteinwand.
Foto: AfW / Bettina Straub
Norman Wirth

Der Gesetzgeber beendet das sogenannte „ewige“ Widerrufsrecht bei Lebensversicherungen. Künftig gilt eine klare Ausschlussfrist von 24 Monaten und 30 Tagen. Damit reagiert die Politik auf langjährige Kritik aus der Branche.

Der AfW Bundesverband Finanzdienstleistung begrüßt die Änderung des Verbraucher- und Versicherungsvertragsrechts. Mit der gesetzlichen Begrenzung des Widerrufsrechts bei Lebensversicherungen setze der Gesetzgeber eine langjährige Forderung des Verbands um und schaffe verlässliche rechtliche Rahmenbedingungen für Vermittler, Versicherer und Verbraucher.

Kern der Neuregelung ist eine absolute Ausschlussfrist. Spätestens 24 Monate und 30 Tage nach Vertragsschluss erlischt das Widerrufsrecht – auch dann, wenn die Widerrufsbelehrung fehlerhaft, aber formal erteilt wurde. Das bislang mögliche zeitlich unbegrenzte Widerrufsrecht entfällt damit, sofern die Belehrung nicht vollständig fehlt.


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„Der Gesetzgeber hat hier eine überfällige Klarstellung vorgenommen“, erklärt Norman Wirth, geschäftsführender Vorstand des AfW. „Die klare zeitliche Begrenzung des Widerrufsrechts schafft Rechtsfrieden und schützt Verbraucher vor Intransparenz – ohne den Versicherungsvertrieb dauerhaft einem unüberschaubaren Rückabwicklungsrisiko auszusetzen.“

Aus Sicht des Verbands rückt die Neuregelung den ursprünglichen Zweck des Widerrufsrechts wieder stärker in den Mittelpunkt: Verbraucher sollen eine Entscheidung innerhalb eines angemessenen Zeitraums überdenken können. Zugleich werde verhindert, dass geringfügige oder rein formale Belehrungsmängel noch nach vielen Jahren als Grundlage für wirtschaftlich weitreichende Rückabwicklungen dienen.

„Diese Rechtssicherheit ist keine Einschränkung des Verbraucherschutzes, sondern seine Grundlage“, so Wirth. „Gerade langfristige Vorsorgeprodukte wie Lebensversicherungen benötigen stabile und verlässliche Rahmenbedingungen. Dass diese nun geschaffen wurden, ist ein wichtiges Signal für die private Altersvorsorge und für die Arbeit der unabhängigen Vermittlerinnen und Vermittler.“

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