Leonidas Fonds: Neue Geschäftsführung verklagt Vorgänger – und schaltet die BaFin ein

Windenergie Windpark
Foto: Bildagentur PantherMedia / Jens Ickler
Leonidas war auf Erneuerbare Energien spezialisiert (Symbolbild).

Die juristische Überprüfung einiger der Leonidas-Fondsgesellschaften habe Hinweise darauf ergeben, dass deren aufsichtsrechtliche Stellung gegebenenfalls neu bewertet werden muss, teilt die Re:Fonds GmbH mit, die Anfang 2022 das Management der kriselnden Fonds übernommen hat.

Die (neue) Geschäftsführung habe dies pflichtgemäß der BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) mitgeteilt, heißt es in der Pressemitteilung. Danach hat sie die Vorsitzenden aller Beiräte informiert und arbeitet umfassende Pläne zur Konsolidierung aller Leonidas-Fonds aus.

In Abhängigkeit vom Ergebnis der BaFin-Prüfung bietet die Fondsgeschäftsführung an, bis zum Jahresende 2023 ordentliche Gesellschafterversammlungen durchzuführen, in denen eine neue Fondsgeschäftsführung gewählt werden kann. Diese habe jedoch sicherzustellen, dass die juristischen Verfahren gegen die Alteigentümer im In- und Ausland fortgeführt werden.

Hintergrund: Die Re:Fonds GmbH, die der Bremer HTB Gruppe zuzurechnen ist, hatte zum 1. Januar 2022 die Anlegerverwaltung von zwölf Leonidas-Fonds übernommen sowie die Geschäftsführer für deren Komplementärinnen gestellt. In der Folgezeit habe das Management Schritt für Schritt Versäumnisse der früheren Geschäftsführung aufgearbeitet, so die Mitteilung. Unter anderem wurden demnach in den letzten 16 Monaten insgesamt 27 Gesellschafterversammlungen einberufen und schriftlich oder in Präsenz durchgeführt. 

18 Millionen Euro Vergütungen nicht prospektgemäß?

„Parallel verdichteten sich im Jahr 2022 Anzeichen dafür, dass das alte Management aus den Gesellschaften in Frankreich Vergütungen in Höhe von rund 18 Millionen Euro erhalten hat, die nicht prospektgemäß sind“, heißt es in der Mitteilung. Die Fondsgeschäftsführung habe Verfahren in Deutschland und in Frankreich zur Beweissicherung, Verjährungshemmung oder zur Erlangung von Schadenersatz angestrengt. Damit solle sichergestellt werden, dass die Ansprüche der deutschen Anleger auf Rückzahlung im Hauptverfahren eingeklagt werden können.

Worum es bei der eventuellen Neubewertung der „aufsichtsrechtlichen Stellung“ der Fondsgesellschaften geht, ist der Mitteilung nicht zu entnehmen. Denkbar ist zum Beispiel, dass die nach dem Vermögensanlagengesetz konzipierten Emissionen wegen nicht ausreichender unternehmerischer Aktivitäten rückwirkend oder für künftige Kapitalmaßnahmen als alternative Investmentfonds (AIFs) einzustufen sein könnten oder dass sie etwa durch unbedingte Rückzahlungsvereinbarungen möglicherweise erlaubnispflichtige Einlagengeschäfte betreiben.

Die Leonidas-Gruppe zählte bis etwa Mitte der 2010er Jahre zu den bekannteren Emissionshäusern von Kapitalanlagen im Segment der Erneuerbaren Energien, hat aber schon seit geraumer Zeit mit Turbulenzen zu kämpfen. Der Schwerpunkt von Leonidas lag bei Wind-, Solar- und Wasserkraftfonds, davon entfiel ein Großteil auf Projekte in Frankreich.

Weitere Artikel
Abonnieren
Benachrichtige mich bei
0 Comments
Inline Feedbacks
View all comments