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Die Verteilung der Ablehnungsgründe im Zuge der Beantragung einer BU-Leistung ist in etwa gleichgeblieben. Nach wie vor führt der Abbruch in der Kommunikation durch den Versicherungsnehmer mit 38,22 Prozent die Rangliste an und nimmt im Vorjahresvergleich um einen Prozentpunkt ab. Dicht gefolgt wird er mit 33,55 Prozent von der Nichterreichung des 50 Prozent BU-Grades.
Die Ablehnungsgründe „Anfechtung beziehungsweise Betrugsfall“ sowie die „Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht“ steigen in diesem Jahr leicht auf 6,50 und 8,26 Prozent. Die sonstigen Gründe sinken leicht auf 11,24 Prozent.
Hinsichtlich der gerichtlichen Prozessquoten zeigt sich, dass Prozesse größtenteils zu einem Vergleich führen. Nach einem starken Anstieg von knapp vier Prozentpunkte im Vorjahr pendelt sich der Anteil bei rund 64 Prozent ein. Die vom Versicherer verlorenen Prozesse steigen in diesem Jahr leicht auf 10,24 Prozent. Der nach wie vor relativ hohe Anteil an Prozessen, die vom Versicherer gewonnen werden, zeigt, dass die Ablehnung der Leistung berechtigt war und der Versicherer im Sinne des Kollektivs gehandelt hat. Dieser Anteil sinkt weiterhin auf 21,79 Prozent in diesem Jahr. 4,23 Prozent der Beantragenden ziehen ihre Klage im Prozessverlauf zurück.
05/2025