SPD und CDU/CSU haben sich auf zentrale Änderungen bei der Reform der privaten Altersvorsorge verständigt. Die abschließende Beratung im Bundestag ist bereits für Ende der Woche vorgesehen. Aus Sicht der Versicherungswirtschaft enthält das Vorhaben mehrere Verbesserungen für Millionen Sparerinnen und Sparer.
Im Mittelpunkt stehen höhere Zulagen, einfachere Förderregeln und größere Spielräume bei der Kapitalanlage. Damit soll die dritte Säule der Altersvorsorge breiter aufgestellt und für mehr Menschen attraktiver werden. Zugleich sieht die Reform erstmals ein staatlich organisiertes Standardprodukt vor.
Beim Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) stößt genau dieser Punkt auf Kritik. „Der Staat sollte Vorsorge ermöglichen, nicht verdrängen. Wenn er zugleich Regeln setzt und als Anbieter auftritt, entsteht ein Zielkonflikt. Ein staatlicher Anbieter in der dritten Säule ist der falsche Ansatz“, sagt GDV-Hauptgeschäftsführer Jörg Asmussen.
Kritik am staatlichen Standarddepot
Nach den Plänen der Koalition soll ein Standarddepot von einem öffentlichen Träger angeboten und durch das Bundesfinanzministerium ausgestaltet werden. Damit würde der Staat nicht nur die Regeln für die private Altersvorsorge festlegen, sondern zugleich selbst als Anbieter auftreten.
Aus Sicht der Versicherer wirft das grundsätzliche ordnungspolitische Fragen auf. Der Staat wäre in der dritten Säule gleichzeitig Regulierer, Schiedsrichter und Wettbewerber. Der Verband warnt davor, dass ein solcher Zielkonflikt das Vertrauen in die private Vorsorge schwächen und den Wettbewerb verzerren könnte.
„Die Reform braucht keinen Staatsfonds, um in der Breite zu wirken. Was zählt, sind einfache, verständliche Produkte und ein Rahmen, der echten Wettbewerb ermöglicht“, moniert Asmussen. Zudem könnte ein staatlich organisiertes Standardprodukt nach Einschätzung der Branche faktisch zur Referenz im Markt werden, auch wenn private Angebote im Einzelfall bessere Leistungen bieten.
Mehr Spielraum bei Förderung und Anlage
Unabhängig davon sieht die Versicherungswirtschaft in der Reform aber auch Fortschritte. Die Abkehr von starren Garantievorgaben eröffne mehr Spielraum für chancenorientierte Produkte. Dadurch steigen langfristig die Möglichkeiten für höhere Renditen, was vor dem Hintergrund des demografischen Wandels als wichtiger Hebel gilt. Auch bei der Förderung soll das System übersichtlicher werden. Künftig soll eine stärker beitragsbezogene Förderung an die Stelle komplexer Einkommensgrenzen und von Mindesteigenbeiträgen treten. Die Grundzulage wird ausgeweitet und soll klarere Anreize zum Sparen setzen.
Familien sollen zusätzlich über einen Kinderzuschlag entlastet werden, der bereits bei niedrigen Eigenbeiträgen greift. Erstmals werden zudem auch Selbstständige systematisch in die geförderte private Altersvorsorge einbezogen.
















