Reithinger: Insolvenzverfahren eröffnet

Das Konstanzer Amtsgericht hat über das Vermögen der Privatbank Reithinger, Singen, das Insolvenzverfahren eröffnet. Dieser Schritt wurde wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung des Kreditinstitutes notwendig.
Die Gläubigerversammlung ist für den 1. Februar 2007 terminiert.

Am 3. August 2006 hatte die Bonner Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) der Privatbank Reithinger die Erlaubnis zum Betrieb von Bankgeschäften entzogen und zugleich ein Veräußerungs- und Zahlungsverbot (Moratorium) erlassen. (cash-online berichtete). Es bestehe die Gefahr, dass das Institut seine Verpflichtungen gegenüber seinen Gläubigern nicht erfüllen könne, teilte die BaFin zur Begründung mit. Ferner äußerten die Beamten den Verdacht, dass der Reithinger-Eigentümer Klaus Thannhuber ?nicht den im Interesse einer soliden und umsichtigen Führung der Bank zu stellenden Ansprüchen genügt?.

Für die rund 65.000 Bankkunden besonders prekär: Das Bankhaus Reithinger gehörte bereits seit September 2002 war nicht mehr Mitglied im Einlagensicherungsfonds, sondern hatte nur noch der Grundsicherung durch die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH (EdB), Berlin. Der Entschädigungsanspruch dort umfasst Einlagen oder Gelder, die auf die Währung eines EU-Mitgliedstaates oder auf Euro lauten. Er ist je Kunde auf 90 Prozent der Einlagen und auf den Gegenwert von höchstens 20.000 Euro begrenzt. Zu den geschützten Einlagen gehören auch Sparbriefe; Inhaber-schuldverschreibungen und Genussrechtsverbindlichkeiten deckt das Sicherungssystem nicht ab.

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